Wertstoffhöfe öffnen erst ab dem 20.4. und auch nur eingeschränkt

Ab Montag, dem 20.04.2020, werden die Wertstoffhöfe im Landkreis Bad Kreuznach unter Auflagen wieder öffnen. Zur Entzerrung und zur möglichst kontaktfreien Entsorgung wird der Betrieb schrittweise hochgefahren. Zunächst beschränkt sich die Nutzung der Wertstoffhöfe auf Privathaushalte für nicht kostenpflichtige Abfälle. Kostenpflichtige Abfälle müssten gewogen und abgerechnet werden, was zu persönlichen Kontakten führen würde. Zur Entsorgung eigener Abfälle auf den Wertstoffhöfen muss künftig ein Termin mit dem AWB vereinbart werden.

Hierdurch sollen große Warteschlagen vor und auf den Wertstoffhöfen vermieden werden. Um möglichst viele Termine pro Woche auf den vier Wertstoffhöfen im Landkreis vergeben zu können, werden die Öffnungszeiten ausgeweitet. Das Termintelefon ist unter der Rufnummer 0671/803-1980 ab dem kommenden Mittwoch, dem 15.04.2020, erreichbar. Abgegeben werden können zunächst nur nicht kostenpflichtige Abfälle. Hierzu zählen unter anderem Sperrmüllgüter aus dem gewöhnlichen Hausrat wie Möbel oder Elektrogeräte (Gegenstände, die bei einem Wohnungsumzug mit in eine neue Wohnung genommen würden).

Darüber hinaus ist auf den Wertstoffhöfen Bad Sobernheim, Meisenheim und Waldlaubersheim kostenfreier Hecken-, Baum- und Strauchschnitt abzugeben. Kostenpflichtige Grünabfälle, wie Rasenschnitt, werden vorläufig nicht angenommen. Dieser kann aber über die Biomülltonne oder die kostenpflichtigen Beistellsäcke mit dem Biomüll entsorgt werden. Im Wertstoffhof Bad Kreuznach wird vorläufig generell kein Grünschnitt entgegengenommen. Dieser kann stattdessen auf der Pfingstwiese bei der Sondersammelstelle für Holz-, Hecken- und Strauchschnitt an den kommenden Samstagen abgegeben werden.

Text: Kreisverwaltung Bad Kreuznach