Wann endet jeweils die Quarantänezeit positiv getesteter Personen?

Auf die Wirtschaftsförderung des Landkreises sind in den vergangenen Tagen immer wieder Unternehmen mit der Frage zugekommen, wann die Quarantänezeit Ihrer mit dem Coronavirus infizierten Beschäftigten endet, um den Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Arbeit bestimmen zu können. Hierzu die Information des Gesundheitsamtes: die Kriterien zur Entlassung aus der häuslichen Quarantäne richten sich nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes. Abweichungen sind bei Risikogruppen möglich. Bei einem leichten Krankheitsverlauf, ohne vorangegangenen Krankenhausaufenthalt, kann die Entlassung aus der häuslichen Quarantäne frühestens 14 Tage nach Symptombeginn und einer Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden, bezogen auf die akute Corona-Erkrankung, erfolgen. Zusätzlich ist eine Rücksprache mit der ärztlichen Betreuung erforderlich. Bei positiv getesteten Personen, die durchgängig keiner Symptome aufwiesen, endet die Quarantäne 14 Tage nach dem Abstrich und einem abschließenden Arztgespräch. Ein erneuter Abstrich wird nach Empfehlung des RKI in aller Regel nicht vorgenommen. Ausnahmen bilden Personen, die in besonders empfindlichen Bereichen arbeiten, zum Beispiel in Kliniken oder Altenheimen oder nach Entscheidung des behandelnden Hausarztes.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach