Meinung: Dr. Kaster-Meurer bekommt Quittung für jahrelange Prüfungsverzögerung

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

In der Rechtsberatungs-Affäre der Oberbürgermeisterin werden Tag für Tag neue Details bekannt. So wird Dr. Kaster-Meurer in dieser Sache späte, erfreulicher Weise nicht zu späte Gerechtigkeit zu Teil. Wie die Redaktion dieser Seite gestern erfahren hat, wäre es nämlich zu der Prüfung der Rechtsanwaltsbeauftragung in der Sache Zimmerlin gegen Oberbürgermeisterin wegen dem Gewobau-Prüfbericht unter normalen Umständen gar nicht gekommen. Aber in der von Dr. Heike Kaster-Meurer geführten Verwaltung ist eben einiges nicht normal. Zum Beispiel die Länge von überörtlichen Prüfungen. Im Fall Bad Kreuznach dauerte diese über sechs Jahre (!). Und es ist wohl diese jahrelange Prüfungsverzögerung, die der Oberbürgermeisterin nun zum Verhängnis wurde. In seinem Bericht vom 23. Oktober 2019 referiert der LRH unaufgeregt die Fakten:

Prüfungsdauer von Juni 2013 bis Juli 2019

“Mit Schreiben vom 4. Juni 2013 hatte der Rechnungshof die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Bad Kreuznach eröffnet. Die Prüfungsmitteilungen sind der Stadt mit Schreiben vom 18. November 2014 übersandt worden. Das diesbezügliche Beantwortungsverfahren ist mit Schreiben vom 25. Juli 2019 beendet worden”. Wie ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht der Redaktion dieser Seite auf Anfrage erläuterte, “sind Beantwortungsverfahren bei solchen Prüfungen über zwei oder auch drei Jahre keine Seltenheit.” Fälle in der Dimension von Bad Kreuznach sind landesweit allerdings die seltene Ausnahme. Für den Juristen ist klar, dass es ohne die Überlänge der Routineprüfung den Sonderauftrag “Rechtsberatung” nie gegeben hätte. Dies deute, so der Fachanwalt, der Landesrechnunghof geschäftsunüblich auch ausdrücklich in seinem Bericht an:

Ohne laufende Prüfung kein Sonderbericht

“Dies nahm der Rechnungshof zum Anlass, die Prozessvertretung der Oberbürgermeisterin mit Schreiben vom 20. März 2019 zum Gegenstand des seinerzeit noch laufenden Prüfungsverfahrens zu machen”. Schlußfolgerung des Verwaltungsrechtlers: “wäre die seit 2013 laufende Prüfung spätestens in 2018 geendet, hätte es die Untersuchung zur Prozessvertretung im Organrechtsstreit nicht gegeben”. Die Länge von Prüfungen werde zudem nicht vom Rechnungshof, sondern allein von den Kommunen bestimmt. “Nur wenn diese erbetene Informationen nicht liefern oder in geforderte Verfahrensprozesse nicht einwilligen, zieht es sich in die Länge”, weiß der Fachanwalt aus Erfahrung. Es war also Dr. Kaster-Meurer persönlich, die sich mit der Überlänge der Prüfung selbst ein Bein gestellt hat.

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