denk – mal: Bad Kreuznach e.V. für Denkmal- und Umweltschutz zu den Brückenhäusern

Gastbeitrag von
Wilfried Maus

Der Zahn der Zeit nagt an allem und jedem. Altes braucht Zuwendung und Pflege – das gilt für Mensch und Tier, aber auch für Kulturdenkmäler und damit auch für das kulturelle Erbe. Das gilt in besonderem Maße für das Wahrzeichen unserer Stadt, die Brückenhäuser. Deren Pflege wurde über viele Jahre sträflich vernachlässigt. Egal wer aktueller Eigentümer ist – die letzte Verantwortung für das Wahrzeichen einer Stadt trägt die Stadtverwaltung und damit die OB. Wenn schon die eigentlich zuständige Untere Denkmalschutzbehörde (Kreisverwaltung) sich nicht verpflichtet gesehen hat, sich um den Zustand des Brückenhauses zu kümmern, hätte die Verwaltung der Stadt bei Zeiten „Dampf machen müssen“.

Keiner hat sich mit der notwendigen Ernsthaftigkeit darum gekümmert, was bei jedem Eigentümerwechsel dem derart alten und somit sensiblem Gebäude zugemutet wurde. Jetzt ist das Geschrei groß und ebenso die nun entstandenen Kosten. Gottlob ist wenigstens bei den Brückenhäusern Konsens, dass denkmalgerecht saniert und erhalten werden muss – das ist in Bad Kreuznach bei geschützten Kulturdenkmälern keineswegs selbstverständlich. Jetzt sind Engagement und Ideen gefragt: Wenn das „Haus mit der Schwedenkugel“ in die Öffentliche Hand käme, wären die Landes- und Bundesfördermittel wohl am größten. Eine denkbare öffentliche Nutzung könnte ein Museum im Erdgeschoß mitaudiovisuellen Präsentationen zur Stadtgeschichte sein.

Das Obergeschoß würde für städtische Veranstaltungen zur Verfügung stehen. Schön wäre es, wenn über eine Bürgerbeteiligung eine breite Unterstützung möglich wäre. Damit das Kurmittelhaus in Bad Münster – auch mit werbeträchtigem Alleinstellungsmerkmal – nicht das gleiche Schicksal erleidet, muss jetzt unverzüglich die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde handeln, d.h. die Denkmalfachbehörde in Mainz ist bei der Bestandsaufnahme mit einzubeziehen und Ideen sind zu entwickeln für eine effiziente Nutzung unter Wahrung des Denkmalschutzes.