Hat der 71jährige Waldböckelheimer das Feuerwehrauto beschädigt?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (9.9.2024) um 9 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1043 Js 3759/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 71 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Waldböckelheim wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 600 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte Februar 2023 mit einem Pkw in Waldböckelheim eine durch das Verkehrsschild „Durchfahrt verboten“ gesperrte Straße befahren haben. Hierbei sei er mit einem dort geparkten Feuerwehrwagen kollidiert. Durch die Kollision sei die vordere rechte Stoßstange des Feuerwehrwagens beschädigt worden.

Es sei ein Sachschaden in Höhe von 882 Euro entstanden. Obwohl der Angeklagte den Unfall bemerkt habe, habe er die Unfallstelle verlassen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten, dass es zu einer Kollision des von ihm gesteuerten Fahrzeuges mit dem Feuerwehrwagen gekommen sei.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach