Hat der 62jährige Meisenheimer Landrätin Bettina Dickes beleidigt?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (2.9.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1025 Js 5689/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 62 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Meisenheim wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2.000 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte April 2023 eine E-Mail an das Funktionspostfach der Ausländerbehörde des Landkreises Bad Kreuznach gesendet haben, in welcher er die Landrätin des Landkreises Bad Kreuznach durch eine auf ihr äußeres Erscheinungsbild bezogene Äußerung persönlich herabgewürdigt haben soll. Der Angeklagte hat sich in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach zu dem Tatvorwurf nicht eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach