Anklage wegen Vergewaltigungen in Guldental und Bad Kreuznach

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am Mittwoch dieser Woche (21.8.2024) um 9:30 Uhr im Saal sieben (Az: 2 KLs 1021 Js 9094/22) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 23 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Nürtingen in zwei Fällen (Fälle 2 und 5) eine Vergewaltigung, in zwei Fällen (Fälle 1 und 4) eine vorsätzliche Körperverletzung, in einem Fall (Fall 4) in Tateinheit mit Beleidigung, sowie in einem weiteren Fall eine Beleidigung (Fall 3) vor.

Fall 1:

Am 23.4.2022 soll der Angeklagte seine damalige Freundin in der seinerzeit gemeinsamen Wohnung in Guldental attackiert haben, indem er sie zunächst mehrere Minuten mit seinen Händen am Hals gewürgt habe. Als seine damalige Freundin den Versuch unternommen habe zu fliehen, soll er sie mindestens zweimal mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen und sie fest am Arm gepackt haben. Sie habe hierdurch Schmerzen im Gesicht und Hämatome am Arm erlitten.

Fall 2:

Im Verlauf des Abends des 23.4.2022 soll der Angeklagte sich seiner damaligen Freundin, die sich im Bett befunden habe, in sexueller Absicht angenähert haben. Obgleich seine damalige Freundin ihm mitgeteilt habe, dass sie „das“ nicht wolle und sich vom Angeklagten weggedreht habe, soll er sodann mit ihr den Vaginalverkehr vollzogen haben.

Fall 3:

Einen Tag später soll der Angeklagte seiner damaligen Freundin per whatsapp eine Sprachnachricht mit dem Inhalt „du bist so eine Schlampe, Fotze, Hure“ geschickt haben.

Fall 4:

Am 21.3.2023 soll der Angeklagte (nach zwischenzeitlicher Trennung von der in den Fällen 1 bis 3 bezeichneten damaligen Freundin) mit seiner neuen damaligen Freundin zu Fuß in Bad Kreuznach in Richtung ihrer seinerzeit gemeinsamen Wohnung unterwegs gewesen sein. Er soll seiner damaligen Freundin hierbei Untreue vorgeworfen haben und sie sodann mit der Faust in den Bauch sowie mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen haben. Auch soll er ihr gegenüber unter anderem geäußert haben „du bist Nutte“ und „ich fick deine Eltern, ich fick deine Geschwister, ich fick dich, ich kann jede Frau ficken“.

Fall 5:

In der Nacht vom 21.3.2023 auf den 22.3.2023 habe die damalige Freundin des Angeklagten auf der Couch der gemeinsamen Wohnung in Bad Kreuznach gelegen. Der Angeklagte soll sich im Laufe der Nacht zu ihr begeben haben und angefangen haben sie zu streicheln. Sie soll ihm daraufhin mitgeteilt haben, dass sie nicht von ihm angefasst werden wolle und er sie in Ruhe lassen solle.

Auch soll sie ihm gegenüber mehrfach geäußert haben, dass sie keinen Geschlechtsverkehr wolle. Gleichwohl soll der Angeklagte mit ihr sodann den Vaginalverkehr vollzogen haben. Fortsetzungstermine sind auf den 22.8.2024, 29.8.2024 und den 20.9.2024 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach