Gerhard Merkelbach: “wann kann der Gehweg endlich wieder benutzt werden?”

Die Baustelle an der Einmündung der Schloss- in die Salinenstrasse ist seit mehr als zwei Jahren ein Ärgernis für die Verkehrsteilnehmer*Innen. Egal, ob diese zu Fuss, auf dem Rad oder im Auto unterwegs sind: sie werden über Behelfsspuren geführt. Besonders betrüblich: seit Monaten tut sich auf der Baustelle nicht mehr viel. Weil der Bauträger in ein Insolvenzverfahren geraten ist. Die Erschwernisse für die Bevölkerung bringen also gar keinen Nutzen. Bereits zwei Mal hat Stadtratsmitglied Gerhard Merkelbach (Faire Liste) den als Baudezernenten persönlich zuständigen Oberbürgermeister in öffentlichen Sitzungen des Gremiums konkret auf den Missstand angesprochen.

Beim ersten Mal zeigte Emanuel Letz – verbal – noch Verständnis für das Anliegen und die Beschwerden aus der Bevölkerung. Und versprach eine Prüfung. Über deren Ergebnis berichtete der OB allerdings nicht. Was Merkelbach zum zweiten Mal fragen liess. Die Letz-Antwort darauf fiel negativ aus. Der OB lehnte den Rückbau mit der Behauptung ab, wenn die Stadt die Sperrrbaken und die Beschilderung ändere, müsse sie die Kosten dafür tragen. Wie hoch diese wären, erklärte Emanuel Letz nicht. Eine abwegige Sicht der Dinge. Nicht nur in der Wahrnehmung von Gerhard Merkelbach.

Denn natürlich ist der Bauträger der Zustandsstörer. Und nachdem die Wiederaufnahme der Bautätigkeit nunmehr viele Monate verzögert ist, kann der Allgemeinheit die rücksichtslose Durchsetzung privater Interessen gegen das Allgemeinwohl nicht länger zugemutet werden. Daher hat Gerhard Merkelbach jetzt einen dritten Vorstoss gestartet. Eine schriftliche Anfrage kombiniert mit einem Antrag für die Stadtratssitzung Ende des Monats. In dem Beschlussvorschlag soll der Oberbürgermeister nötigenfalls zu einer Reihe von Schritten verpflichtet werden.

Die dritte Anfrage von Stadtratsmitglied Gerhard Merkelbach in Sachen Baustellenumfahrung Salinenstrasse:

Betreff: Anfrage nach § 33 Abs. 4 GemO und Antrag nach GemO RLP
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Letz, bei den letzten zwei Stadtratssitzungen hatten wir jeweils gefragt, wie der Sachstand der Baustelle in der Salinenstraße (Fa. Schoofs) ist. Sie konnten keinen genauen Termin nennen, wann die
Baustellen (Bürgersteig und die gegenüberliegende Busspur) wieder ordnungsgemäß nach der entsprechenden DIN zurückgebaut und für den Verkehr freigegeben werden. Wir bitten daher, folgende Fragen zeitnah und schriftlich zu beantworten. Da Sie ja (laut Ihrer Aussage in der Stadtratssitzung) in Verhandlungen mit dem Investor bzw. Insolvenzverwalter stehen, dürfte die zeitnahe Beantwortung kein Problem sein.

1. Wann wird der ursprüngliche Zustand des Gehweges (siehe Anlage), vor der Baustelle ordnungsgemäß wiederhergestellt, so dass dieser wieder gefahrlos von der Bevölkerung (Steuerzahler/innen) benutzt werden kann?
2. Wann wird die gegenüberliegende Fahrspur der Bushaltestelle erneuert, die durch den umgeleiteten Verkehr (auch Schwerlastverkehr) fast nicht mehr befahrbar ist (siehe Anlage)?
3. Wer kommt für die Kosten der Wiederherstellung, für den Bürgersteig und die Bushaltestelle auf?
4. Wurde für die Gestattung des Aufbaggerns des Gehweges und Benutzung des städtischen Grundstücks bzw. für den Rückbau der oben genannten Baustellen eine Bankbürgschaft hinterlegt oder wurde eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen, um sicherzustellen, dass die Stadt Bad Kreuznach (bei Insolvenz des Bauträgers, wie geschehen) eine Ersatzvornahme machen kann und die Kosten für die Wiederherstellung erstattet bekommt?
Wurde eine Bankbürgschaft für den Rückbau der o. g. Baumaßnahmen hinterlegt? Wenn ja, wie hoch ist die Summe der Bankbürgschaft? Wenn nein, warum wurde keine Bankbürgschaft hinterlegt? Wurde ein Grundbucheintrag für den Rückbau eingetragen? Wenn ja, wie hoch ist der Betrag der eingetragenen Grundschuld? Wenn nein, warum wurde zur Sicherung der Kosten keine Grundschuld eingetragen?
5. Wer ist verantwortlich, wenn wie in diesem Fall großflächig stadteigene Gehwege aufgebaggert werden, sowie die Busspur für den Schwerlastverkehr freigegeben werden bzw. wer hat das genehmigt (Gehweg ca. 136 m mal 5 m = 680 m2, Busspur ca. 43 m mal 3 m = 129 m2)? Wir bitten um eine Kopie der Genehmigung, gerne in elektronischer Form.
6. Für die Benutzung des öffentlichen Raums, z.B. Gerüst stellen, das Aufbaggern des Bürgersteigs und die Benutzung des Busstreifens, muss unseres Erachtens ein Antrag bei der Stadtverwaltung gestellt werden, der genehmigt werden muss und der Gebühren kostet. Wir bitten um eine Kopie der Genehmigung, gerne in elektronischer Form. Wurde ein Antrag von dem Bauträger/ Besitzer für die Benutzung etc. gestellt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Wie hoch sind die Gesamtgebühren bis heute? Sind die Gebühren bis jetzt bezahlt oder stehen noch nicht bezahlte Gebühren aus? Wenn ja, wie viel?

Antrag nach GemO RLP für die nächste Stadtratssitzung.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Letz, für den Fall, dass die oben gestellten Fragen bis zur Stadtratssitzung nicht schriftlich beantwortet werden. bzw. beantwortet werden können, stellen wir vorsorglich folgenden Antrag: Der Stadtrat beschließt, den Oberbürgermeister anzuweisen, den Bauträger aufzufordern auf Kosten des Bauträgers (Verursachers) den ursprünglichen Zustand des Gehweges vor dem Gebäude, sowie die der gegenüberliegenden Busspur bis zum 30. September 2024 ordnungsgemäß nach entsprechender DIN wieder herzustellen.

Sollte sich der Bauträger (Verursacher) weigern, die Wiederherstellung auf eigene Kosten durchzuführen, beschließt der Stadtrat, den Oberbürgermeister anzuweisen, die Kosten einer Ersatzvornahme durch das Bauamt, oder einen Sachverständigen zu ermitteln und eine entsprechende Grundschuld als Sicherheit, durch das Amtsgericht auf dem Grundstück eintragen zu lassen. Wir gehen davon aus, dass das Entfernen und Entsorgen des alten Pflasters, der neue Unterbau und das Erneuern des Belages der Busspur mindestens 15.000 Euro und mehr kostet. Für das ordnungsgemäße Wiederherstellen der ca. 680 m2 Gehweg der Salinen- und Schlossstrasse schätzen wir mit einem Betrag von mindestens 100.000 Euro und mehr. Wir geben zu bedenken:

Sollte keine Bankbürgschaft bestehen oder keine Grundschuld auf das Grundstück eingetragen sein oder werden, dass bei einem Verkauf des Grundstücks an einen anderen Investor die Stadt Bad Kreuznach (die Steuerzahler/innen) sehr wahrscheinlich die Kosten selbst zahlen muss. Mit freundlichen Grüßen gez. Gerhard Merkelbach Fraktionsvorsitzender Faire Liste, Wilhelm Zimmerlin Fraktionsvorsitzender BüFEP / FWG, Dr. Herbert Drumm Fraktionsvorsitzender Freie Wähler”