Stadt schützt Überbauung der Mühlenstrasse

ie Folgen der Rücksichtslosigkeit einiger Innenstadt-Lieferanten sind an vielen Häuserfassaden zu sehen. Auch die Überbauung der Mühlenstrasse durch das ehemalige Mühlengebäude hat in der Vergangenheit schon Schaden genommen. Weil die Personen am Steuer leider keine hinreichend zutreffende Vorstellung von der Höhe ihres Fahrzeugs haben. Daher hat die Stadtverwaltung richtigerweise beim Neuausbau der Strasse besonderen Wert auf einen massiven Warnhinwies auf die Höhenbeschränkung gelegt.

Gut gemacht: das Höhenleitmal ist weit vor dem Gebäudebogen aufgebaut. Und stoppt hoffentlich Fahrzeglenker, die die Beschilderung missachtet haben.

Und es nicht nur bei der Installation eines Schildes (Straßenverkehrszeichen 265) belassen. Denn die Beschilderung wird – nicht nur in Bad Kreuznach – nicht im notwendigen Umfange ernst genommen. Der weit vor der Gebäudedurchfahrt aufgestellte neue Höhenbegrenzer soll verhindern, das zu hohe Busse und Lkw auf das Bauwerk prallen. Denn das bietet nur eine Durchfahrtshöhe von 3,20 Metern. Bundesweit dürfen Kraftfahrzeuge inklusive der Ladung aber bis zu vier Meter hoch sein.