Mannheimer bestreitet Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am kommenden Montag (8.4.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1022 Js 3049/22 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 36 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Mannheim wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 4.500 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll sich Ende Januar 2022 trotz eines zuvor ausgesprochenen Hausverbotes geweigert haben, das Gebäude der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises zu verlassen. Im Anschluss daran sei die Polizei hinzugerufen worden. Die Polizei soll dem Angeklagten einen Platzverweis erteilt und den Angeklagten aufgefordert haben, das Gebäude zu verlassen. Der Angeklagte sei dieser Aufforderung nicht nachgekommen.

Vielmehr soll er gegen die anschließende zwangsweise Verbringung aus dem Gebäude körperlichen Widerstand geleistet haben, indem er sich, nachdem er von den Polizeibeamten zu Boden gebracht worden sei, gegen die beabsichtigte Fesselung durch Verschränken der Arme unter seinem Körper, Strampeln mit den Beinen und Winden seines Körpers gewehrt habe. Der Angeklagte hat die Begehung der Tat vor dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück bestritten.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach