Zwangsgeld gegen Oberbürgermeister Emanuel Letz beantragt

Von Claus Jotzo

Vor zwei Wochen um diese Zeit war die Welt von Emanuel Letz noch in Ordnung. Zusammen mit Carsten Schittko und seiner Geschäftsleitung nahm der Oberbürgermeister in Anderson (South Carolina, USA) an einem Treffen der Michelin-Städte teil. Tolle Location, gutes Esssen, nette Gespräche. Bereits in der Stadtratssitzung am Donnerstag vergangener Woche (25.4.2024) holte den OB die kommunalpolitische Wirklichkeit wieder ein. Vor allem die fast einstündige Fragerunde geriet zu einer Art Spießrutenlauf. Denn die mehreren Dutzend Fragen aus der Mitte des Stadtrates machen deutlich: es läuft nicht rund im Stadthaus und in der Verwaltung. Die Kritik wird immer lauter.

Ich habe das in einem Kommentar zur falschen Sichtweise des OB auf die ehrenamtlichen Mandatsträger*Innen beispielhaft deutlich gemacht (“Kommentar: der OB hats noch immer nicht verstanden”). Der Text wurde tausendfach aufgerufen. Und löste einen riesigen Zuspruch aus. Die Enttäuschung über die Nichteinhaltung nahezu aller Letzschen Wahlversprechen sitzt tief. Der bundesweite Absturz seiner Partei, der FDP, trägt zu dem negativen Bild sicher noch bei. Aber vor allem Emanuel Letz selbst. Denn nicht nur in der Wahrnehmung vieler Einwohner*Innen, sondern auch mehrerer Kommunalpolitiker*Innen hat er nicht nur sein Wort nicht gehalten, sondern beachtet auch gerichtliche Auflagen nicht.

Aus diesem Grund haben die Stadtratsmitglieder Wilhelm Zimmerlin (BüFEP) und Gerhard Merkelbach (Faire Liste) beim Verwaltungsgericht Koblenz beantragt, ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro gegen Emanuel Letz festzusetzen. Hintergrund ist ein rechtskräftiges Urteil vom 25.10.2023, das Zimmerlin gegen die Stadt erstritten hat. Und in dem das Gericht den Oberbürgermeister dazu verpflichtet, Auskünfte zu den Vergütungen der Geschäftsführer der städtischen Gesellschaften zu erteilen. Obwohl Zimmerlin und Merkelbach mehrfach an die Beantwortung der entsprechenden Fragen erinnert haben, lieferte Letz nicht vollständig.

Die Presseerklärung von Wilhelm Zimmerlin und Gerhard Merkelbach im Wortlaut:

Zwangsgeld gegen den Oberbürgermeister beantragt: Oberbürgermeister Emanuel Letz verweigert uns nach wie vor die Auskunft darüber, nach welchen Kriterien die Tantiemen des Geschäftsführers der städtischen BAD-Gesellschaft berechnet werden. “Wir haben deshalb beim Verwaltungsgericht Koblenz beantragt, gegen ihn ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro festzusetzen”, teilen die Stadträte Wilhelm Zimmerlin (BüFEP) und Gerhard Merkelbach (Faire Liste) mit. Nach dem von uns erwirkten Urteil vom 25.10.2023 haben wir und alle Stadträte zwar die entsprechenden Auskünfte bezogen auf die Geschäftsführer der Stadtwerke und der GEWOBAU erhalten, aber eben nicht für die BAD-Gesellschaft.

Die vom Oberbürgermeister vorgebrachte Begründung für seine Verweigerungshaltung ist für uns nicht nachvollziehbar. Denn das Gericht hat den beklagten Oberbürgermeister dazu verurteilt, “dem Stadtrat Bad Kreuznach bezogen auf die jeweiligen Geschäftsführer folgender Gesellschaften:


– Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH (GuT)
– GEWOBAU GmbH Bad Kreuznach (GEWOBAU)
– Gesellschaft für Beteiligungen und Parken Bad Kreuznach mbH (BKG)
– Betriebsgesellschaft für Schwimmbäder und Nebenbetriebe mbH Bad Kreuznach (BAD)
– Stadtwerke GmbH Bad Kreuznach (SWK)

schriftliche Auskunft zu folgenden Fragen zu erteilen:

1. Nach welchen Kriterien bzw. nach welcher Formel berechnen sich die jeweiligen erfolgsbezogenen Vergütungen?

2. Bitte die Berechnungsergebnisse nachvollziehbar für die Jahre 2019 bis 2021 darstellen.

Das Gericht hat in seiner Urteilsbegründung u.a. ausgeführt: “Um deren Angemessenheit und Zweckgerichtetheit dem Grunde und der Höhe nach sowie deren Berechnung seriös überprüfen und bewerten zu können ist es unerlässlich, den Ratsmitgliedern die Berechnungsformeln in ihrer abstrakten Form ebenso schriftlich vorzulegen, wie die konkreten Berechnungen der erfolgsbezogenen Vergütungen in den angefragten Jahren.

Die bloße mündliche Unterrichtung genügt in diesen Fällen nicht, weil sie die Ratsmitglieder nicht in die Lage versetzt, ihrer gesetzlichen Aufgabe der Kontrollfunktion wirksam nachzukommen.” “Warum der Oberbürgermeister das nicht versteht oder nicht verstehen will, und sich immer wieder gegen das demokratische Transparenzgebot der Gemeindeordnung stellt, ist für uns unerklärlich”, so Zimmerlin und Merkelbach. gez. Wilhelm Zimmerlin (Fraktionsvorsitzender) gez. Gerhard Merkelbach (Stellvertretender  Fraktionsvorsitzender)”

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28.04.2024 – “Kommentar: der OB hats noch immer nicht verstanden”