Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.
Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (1. Strafkammer, Schwurgericht) am kommenden Montag (8.4.2024) um 9 Uhr im Saal sieben (Az: 1 Ks 1044 Js 16317/22) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 33 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in anderer Sache in Strafhaft in der JVA Rohrbach befindlichen Angeklagten aus Bad Kreuznach einen Diebstahl in Tatmehrheit mit Mord (Mordmerkmal: Absicht der Verdeckung einer anderen Straftat) vor.
Fall 1:
Der Angeklagte soll sich in den späten Abendstunden des 8.11.2022 mit weiteren Personen in der Mietwohnung eines Bekannten in Bad Kreuznach aufgehalten haben. Die Mietwohnung habe sich in einem Mehrfamilienhaus befunden, in welchem in der Dachgeschosswohnung der Vermieter seine Wohnung gehabt habe. Der Angeklagte habe sich, nachdem er in der Mietwohnung seines Bekannten Alkohol und Betäubungsmittel konsumiert habe, im Verlauf des späten Abends bzw. der frühen Nacht nach oben zu der Dachgeschosswohnung des Vermieters begeben, aus welcher er laute Geräusche wahrgenommen habe.
Aus der Küche oder dem angrenzenden Flur der Dachgeschosswohnung habe der Angeklagte einen original verpackten Flachbildfernseher und ein Paar Lederhandschuhe entwendet und diese Gegenstände nach unten in die Mietwohnung seines Bekannten verbracht. Ferner habe er vor der Verbringung der Gegenstände nach unten in der Küche der Dachgeschosswohnung aus einer dort befindlichen Jägermeisterflasche einen Schluck Jägermeister getrunken.
Fall 2:
Kurze Zeit später habe sich der Angeklagte, da er die Jägermeisterflasche geöffnet zurückgelassen habe, erneut nach oben in die Dachgeschosswohnung begeben, um mögliche Spuren des vorangegangenen Diebstahls zu beseitigen. Im Vorfeld dessen habe er sich mit einem Hammer und einem Brecheisen bewaffnet sowie sich durch Überziehen einer Kapuze über den Kopf und Umbinden eines schwarzen Tuchs über den Mund vermummt.
In der Dachgeschosswohnung sei er auf den Vermieter getroffen und habe spätestens in diesem Moment den Entschluss gefasst, den Vermieter zu töten, um seine Täterschaft hinsichtlich des vorangegangenen Diebstahls zu verschleiern. Der Angeklagte habe sodann während eines Zeitraums von mehreren Minuten mit dem Hammer und dem Brecheisen mehrfach auf den Kopf des Vermieters eingeschlagen, wobei der Vermieter infolgedessen aufgrund eines schweren offenen Schädel-Hirn-Traumas innerhalb kurzer Zeit verstorben sei.
Zudem habe der Angeklagte dem Vermieter bei bereits versagendem Kreislauf oder nach Todeseintritt noch mehrere Rippenbrüche durch Tritte gegen den Oberkörper zugefügt und mit einem in der Wohnung des Vermieters aufgefundenen Messer in den Hals und in den Unterbauch des Vermieters gestochen. Fortsetzungstermine sind auf den 12.4.2024, 17.4.2024, 22.4.2024, 24.4.2024 und den 26.4.2024 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach