Brandstifter richtet 500.000 Euro Schaden an

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet am Dienstag kommender Woche (2.1.2024) beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) um 9:30 Uhr im Saal sieben (Az: 2 KLs 1021 Js 11146/23) . Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 39 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach inhaftierten Angeklagten aus St. Ingbert eine besonders schwere Brandstiftung in Tateinheit mit einem versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahl vor. Der Angeklagte soll sich Anfang August 2023 mittels eines mitgeführten Brecheisens Zugang zu einem Ferienwohnhaus in Idar-Oberstein verschafft haben. Nach dem Betreten des Gebäudes habe der Angeklagte nach stehlenswerten Gegenständen gesucht und mit seinem Smartphone Bildaufnahmen der Wohnräume angefertigt.

Während der Angeklagte die Räume durchsucht habe, habe er eine dort installierte Videoüberwachung bemerkt. Um mögliche Spuren zu beseitigen und weitere Videoüberwachungsaufnahmen zu verhindern, habe er den Entschluss gefasst, das Ferienwohnhaus niederzubrennen. Dies habe er in der Folge auch getan. Dabei sei er davon ausgegangen, dass nicht nur die Beweismittel, sondern das gesamte Gebäude durch das Feuer zerstört werde. Das Gebäude sei ausgebrannt und hierdurch unbewohnbar geworden. Es sei ein Gesamtschaden in Höhe von etwa 500.000 Euro entstanden. Fortsetzungstermine sind auf den 8.1.2024, 12.1.2024 und den 29.1.2024 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach