Hat der 25jährige zwei Polizeibeamte als „Nazis“ und „Rassisten“ beleidigt?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und junge Erwachsene bis 21 Jahre verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der überübernächste Termin dieser Art findet am Mittwoch dieser Woche (20.12.2023) beim Landgericht Bad Kreuznach (5. Strafkammer) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 5 NBs 1041 Js 4359/23 jug – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 25 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Baumholder wegen Beleidigung in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 900 Euro verurteilt. Mitte September 2022 sollen zwei Polizeibeamte in Baumholder eine Verkehrskontrolle eines Fahrzeuges durchgeführt haben, in welchem sich der Angeklagte als Fahrer des Fahrzeuges zusammen mit einem Beifahrer befunden habe.

Der Angeklagte und der Beifahrer sollen die beiden Polizeibeamten als „Nazis“ und „Rassisten“ bezeichnet haben, da ihnen die Verkehrskontrolle nicht gefallen habe. Der Angeklagte habe hierbei eine Haltung eingenommen, bei welcher er die Fäuste erhoben habe und geäußert habe, dass die beiden Beamten noch sehen würden, was sie davon hätten. Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein bestritten, die beiden Polizeibeamten beleidigt zu haben.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach