Nagelneue Rampe am Bad Münsterer Kurpark entspricht nicht der DIN

Beobachtet und nachgemessen von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Barrierefreiheit war ein wesentlicher Anspruch der Umgestaltung des Bad Münsterer Kurparks. Mehrere hunderttausend Euro Steuergeld werden dort insgesamt verbaut. U.a. um die Eingangs-Treppe von der Kurhaussstrasse kommend mit einer Rampe zu ergänzen. Wie die bautechnisch auszusehen hat, um behindertengerecht zu sein, ist in der DIN 18040-1 “Rampen” definiert. Ein wesentlicher Punkt neben dem maximal 6% zulässigen Steigung: längere Rampen müssen alle sechs Meter durch ein ebenerdiges Zwischenpodest von mindestens 150 cm Länge und Breite unterbrochen werden. Der nagelneue obere Rampenteil, der senkrecht auf die ehemalige Saline Ost zuläuft, ist über 27 Meter lang.

Über 27 Meter lang ist der obere Teil der Rampe. Und ohne die alle sechs Meter vorgeschriebenen ebenen Podeste gebaut, die den Nutzer*Innen etwa handgetriebener Fahrstühle Entspannungspausen ermöglichen.

Und weist kein einziges Podest auf. Auch der zweite Teil der Rampe, der vom Wendepunkt in den Kurpark führt, ist mit 12,90 Metern so lang, dass laut DIN zwei Zwischenpodeste vorgesehen sind. Auch die wurden nicht gebaut. Mit einer Breite von zwei Metern ist die insgesamt über 40 Meter lange Rampe ein paar Zentimeter zu schmal, um sicheren Begegnungsverkehr zweier E-Fahrstühle zu ermöglichen. Was bedeutet: Wartezeit oder sogar Zurücksetzen. Dem in Ebernburg wohnenden Stadtratsmitglied Manfred Rapp waren die Defizite der neuen Treppen- und Rampenanlage schon vor einigen Wochen aufgefallen. Der CDU-Fraktionsvorsitzende bemängelte eine Reihe von Punkten.

Im Kurvenbereich ist die Fahrbahnbreite sogar einige Zentimeter geringer, als auf den Geraden. Ein Begegnungsverkehr von zwei E-Fahrstühlen ist hier nicht möglich.

Und sprach das auch in der Sitzung des Planungsausschusses (PLUV) am 5. Dezember an. Was Rapp bei seinem Vorstoss nicht wissen konnte: die neue Treppen- und Rampenanlage wurde nicht wie üblich in einem Zug, sondern in mehreren Teilabschnitten errichtet, wie dies sonst nur für Großprojekte üblich ist. Das von Rapp zunächst vermisste zweite Treppengeländer wurde in der Woche nach seinem ersten entsprechenden Hinweis von Ende November aufgebaut. Und in dieser Woche wurden, rund zwei Monate nach Baubeginn und vier Wochen nach Fertigstellung der Rampe und deren südlichem Geländer auch die Löcher für das nördliche Geländer ausgehoben.

Mittlerweile sind auch auf der Nordseite der oberen Rampe Löcher für das Einbetonieren eines Geländers gegraben. Mehr als vier Wochen nach der Freigabe der Anlage …

Ein weiterer Kritikpunkt Rapps betrifft die Entwässerung der Rampe. Diese ist allein über die Oberfläche vorgesehen. Was bedeutet, dass auch bei kleineren Regenmengen das Oberflächenwasser von über 70 Quadratmetern Rampenfläche den Hang hinunter strömt und dann quer über den oberen Fußweg auf die Wiese schiesst. Rapp befürchtet dort eine Ausspülung wegen der Massermenge und Geschwindigkeit. Die von ihm erfragte Alternative von Wasserdurchlässen auf der Südseite kommt allerdings nicht in Frage. Denn die dort errichteten rund zehn Zentimeter hohen Betonsteine haben die Funktion von Radabweisern, sollen also ein Rollen eines Fahrstuhles unter das Geländer verhindern.

Zudem ist ein seitliches Gefälle wegen der damit verbundenen Sturzgefahr verboten. Die Entwässerung hätte also unter der Rampe gebaut werden müssen. Das kann nun ebensowenig nachgeholt werden, wie der Einbau von DIN-gerechten Podesten. Wieso das Land mit Steuermitteln “Barrierefreiheit” fördert, ohne dabei die Einhaltung der einschlägigen DIN-Normen zu verlangen, wirft die Frage nach der Ernsthaftigkeit der entsprechenden Förderung auf. Ebenso ist aufzuklären, wieso die Stadt mit einem der höchsten Anteile von körperlich eingeschränkten Einwohner*Innen landesweit es wiederholt nicht schafft, Rampen so zu bauen, wie eine für alle im Internet einsehbare DIN-Norm es beschreibt.