Darf dieser Baumriese trotz Baumschutzsatzung gefällt werden?

Beobachtet von unserem Redakteur
Claus Jotzo

In der Bad Münsterer Ringstrasse steht gegenüber der Grundschule einer der größten Bäume innerhalb des gesamten Stadtgebietes auf Privatgrund. Der über 20 Meter hohe Baumriese mit mehr als zwei Metern Stammumfang überragt den mehrgeschossigen Schulbau deutlich. Über die Jahrzehnte hat sich in dem Baum ein Habitat für Fledermäuse, Eichhörnchen und mehrere Vogelarten entwickelt. Für diesen ökologisch wertvollen und stadtbildprägenden Baum wurde eine Fällgenehmigung gemäß der neuen Baumschutzsatzung der Stadt beantragt. Eine entsprechende Anfrage der Redaktion dieser Seite beantwortete die Stadtverwaltung mit der Erklärung, aktuell finde ein Prüfverfahren statt.

Selbst die mehrgeschossigen Häuser wie auch die Grundschule (orangefarbene Fassadenteile) sehen gegen den riesigen Baum klein aus.

Ein Anwohner, der sich zum Schutz des Baumes zunächst an den Eigentümer wandte, erhielt von diesem die Auskunft, eine Fällgenehmigung sei bereits erteilt. Diesem Anwohner bestätigte die Stadtverwaltung fernmündlich die Erteilung der Fällgenehmigung, kündigte aber gleichzeitig einen Ortstermin in der kommenden Woche an. Die Baumschutz-Satzung der Stadt wurde laut Information der Stadtverwaltung am 25.7.2023 amtlich bekanntgemacht und damit rechtskräftig.