Hat der 67jährige aus Hennweiler 2 Polizeibeamte falsch beschuldigt?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und junge Erwachsene bis 21 Jahre verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der übernächste Termin dieser Art findet am heutigen Montag (4.12.2023) beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) um 11:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1024 Js 4567/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 67 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Hennweiler wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1.350 Euro verurteilt. Der Angeklagte soll Mitte Dezember 2022 bei der Kriminalinspektion Bad Kreuznach Strafanzeige gegen zwei Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt gestellt haben.

Hierbei habe er der Wahrheit zuwider behauptet, die Polizeibeamten hätten ihn Anfang Dezember 2022 an einer Tankstelle in Kirn umgestoßen und verletzt. Tatsächlich habe der Angeklagte sich fallenlassen und geschrien, dass die Beamten ihn gestoßen hätten und er sie anzeigen würde. Hierdurch habe er erreichen wollen, dass ein Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamten eingeleitet wird. Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach dahingehend eingelassen, dass er von den Polizeibeamten umgestoßen worden sei bzw. von diesen ein Bein gestellt bekommen habe.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach