Kreis stellt zweite Bauvoranfrage für ein Containerdorf in der Riegelgrube

Beobachtet und kommentiert von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Die dem Kreis Bad Kreuznach vom Land zugewiesenen Geflüchteten werden auf die Stadt und die Verbandsgemeinden verteilt. Im vergangenen Jahr gewann die Kreisverwaltung den Eindruck, dass die Verbandsgemeinde Nahe-Glan und die Stadt die Aufgabe möglicherweise nicht bewältigen können. Und brachte die Errichtung von Sammelunterkünften ins Gespräch. In Bad Sobernheim wurden die Pläne aufgrund dezentraler Unterbringungsmöglichkeiten schnell wieder auf Eis gelegt. Aus der Stadt kamen indifferente Signale. Einerseits die Beteuerung sich um geeignete Kleinobjekte zu bemühen. Andererseits die zum Ausdruck gebrachte Sorge an der Herausforderung zu scheitern.

Es ist noch keine zwei Monate her, da stellte die Kreisverwaltung einem kleinen Teil der Anwohner*Innen die konkreten Pläne für die Riegelgrube vor. Diese gelten, so der Kreis gestern, jetzt nicht mehr.

Um der Stadtverwaltung zu helfen, startete der Kreis eine Standortsuche. Der Kreistag entschied sich vor gut einem Jahr für ein Containerdorf in der Riegelgrube. Im Januar diesen Jahres wurde eine Bauvoranfrage beim Stadtbauamt gestellt. Die Stadt lehnte diese ab. Dagegen ging der Kreis in Widerspruch. In der Folge erklärte die Bad Kreuznacher Stadtspitze mehrfach dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten gefunden zu haben. Das Containerdorfprojekt schien abgehakt. Um so überraschter waren eine handvoll Grundstücksnachbarn des vom Kreis ins Auge gefassten Geländes, als sie kurzfristig eine Einladung zu einer Betroffeneninformation im Kreishaus erhielten.

Verstärkt um Anwohner*Innen im angrenzenden Wohngebiet “In den Weingärten” drängten sich am Ende rund 30 Personen im kleinen Sitzungszimmer des Kreises. Und machten ihrem Unmut lautstark Luft. Kreisbeigeordneter Oliver Kohl war sichtlich beeindruckt (diese Seite berichtete am 11.10.2023). Wenige Tage später die Reaktion der Kreisspitze. Landrätin Bettina Dickes erklärte den Verzicht des Kreises auf den Containerdorfplan. Ohne vorher den Kreistag zu fragen. Das gab Mecker. Vor allem aus den Reihen der SPD. Am 6. November sollte dann der Kreistag über den Vorschlag der Kreisspitze abstimmen.

Weil das Gremium aber schon nach gut zwei Stunden Sitzungszeit erste Auflösungserscheinungen zeigte, wurde das Thema auf die Sitzung am 4. Dezember vertagt. Anfang vergangener Woche dann eine selbst Insider überraschende Entwicklung. Die Kreisverwaltung zog den Widerspruch gegen die Ablehnung der ersten Bauvoranfrage zurück. Und reichte bei der Stadt eine neue ein. Allerdings nicht, um das zur Beerdigung anstehende Projekt wiederzubeleben. Sondern um von der Stadt eine aktuelle Absage zu erhalten, mit der der Kreis finanzielle Ansprüche wegen der Kündigung des Pachtvertrages für das Grundstück in der Riegelgrube rechtssicher abzuwehren hofft.

Wie aus den gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen zu hören ist, war dieser massive Vorstoss des Kreises aus dessen Sicht erforderlich, weil zuvor gesuchte Gesprächskontakte ergebnislos blieben. Seitens der Stadtverwaltung gab es zu der zweiten Bauvoranfrage bis zur gestrigen Stadtratssitzung weder einen Bescheid an den Kreis noch eine Information der Gremien oder gar der Öffentlichkeit. Die Klarstellung, auf die vor allem die betroffenen Anwohner warteten, gabs erst als Antwort des Oberbürgermeisters in der Einwohnerfragestunde (siehe Beitrag in der morgigen Ausgabe).

Die Presseerklärung der Kreisverwaltung im Wortlaut:

“Die Kreisverwaltung hält die Flüchtlingsunterkunft in der Riegelgrube weiterhin für rechtlich nicht umsetzbar und beabsichtigt dies auch nicht. Zugleich sind der Kreisverwaltung auch keine derartigen Vorhaben privater Investoren bekannt. Es ist zutreffend, dass die Kreisverwaltung eine erneute Bauvoranfrage für das inzwischen gestoppte Projekt einer Flüchtlingsunterkunft in der Riegengrube gestellt hat. Die ursprüngliche, bereits im Januar gestellte Bauvoranfrage wurde einschließlich des gegen den negativen Bauvorbescheid eingelegten Widerspruchs zurückgezogen.

Der Kreisverwaltung ist es wichtig, auch rechtlich klar dokumentieren zu können, dass unter den aktuellen Rahmenbedingungen, wonach für die erwarteten Geflüchteten insbesondere nach Aussage der Stadt ausreichend Wohnraum vorhanden ist, eine Baugenehmigung für eine solche Wohnanlage in einem Gewerbegebiet nicht erteilt werden kann. Im Falle möglicher, sich anschließender Rechts- oder Regressverfahren kann durch den in Aussicht gestellten negativen Bauvorbescheid klar dokumentiert werden, dass eine temporären Wohnanlage in der Riegelgrube nicht nur auf Basis der Einschätzung der Kreisverwaltung, sondern auch nach baurechtlicher Prüfung durch das Stadtbauamt nicht umgesetzt werden darf”.