Erheblich und einschlägig vorbestrafter Krimineller beantragt Strafrabatt

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und junge Erwachsene bis 21 Jahre verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (20.11.2023) um 9:30 Uhr im Saal sechs statt (Az: 7 NBs 1044 Js 17025/21 – Berufungssache). Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 27 Jahre alten, erheblich und einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Beleidigung und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 2 Fällen sowie Urkundenfälschung in Tateinheit mit vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Diebstahl sowie Beleidigung in Tateinheit mit Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt.

Es wurde der Führerschein des Angeklagten eingezogen sowie eine Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis von zwei Jahren verhängt. Ende September 2021 soll der Angeklagte auf der Facebook-Seite einer Gaststätte den Beitrag „Macht die Schwulette hier auf Tolerant [sic] und dann 2G“ hinterlassen haben um die Wirte in ihrer Ehre zu verletzen. Im April und Mai 2022 soll der Angeklagte in drei Fällen in Bad Kreuznach mit einem Pkw bzw. Kraftrad am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen haben, obwohl er gewusst haben soll, dass er nicht im Besitz der für das Führen von Kraftfahrzeugen erforderlichen Fahrerlaubnis war.

Im letzten Fall soll er im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen gefälschten Führerschein vorgezeigt haben. Im Mai 2022 soll der Angeklagte sich ein Fahrrad ausgeliehen und dieses in der Folge an einen Unbekannten veräußert haben. Der Eigentümer soll Anzeige bei der Polizei erstattet haben, woraufhin der Angeklagte bei Facebook ein Bild des Eigentümers mit dem Titel „Polizeibekannter 31er“ gepostet haben soll. Der Angeklagte hat sich umfassend geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach