Mehrfach und einschlägig Vorbestrafter steht wegen Beschaffungskriminalität vor Gericht

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und junge Erwachsene bis 21 Jahre verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (5. Strafkammer) am morgigen Donnerstag (16.11.2023) um 14 Uhr im Saal sieben statt (Az: 5 NBs 1042 Js 3872/23 jug – Berufungssache). Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 22 Jahre alten, mehrfach und einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Diebstahls in drei Fällen unter Einbeziehung einer Strafe aus einem vorangegangenen Strafbefehl zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt. Ende Dezember 2022 soll der Angeklagte eine Bluetooth Musikbox aus einem Carport entwendet haben.

Anfang Januar 2023 soll der Angeklagte aus einem unverschlossen abgestellten Fahrzeug einen Schlüsselbund entwendet haben. Mitte März 2023 soll der Angeklagte gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Angeklagten aus unverschlossen abgestellten Firmenfahrzeugen einen Borhammer, einen Laserentfernungsmesser sowie 30 € Bargeld entwendet haben. Der Angeklagte soll in der Absicht gehandelt haben, sich durch den Verkauf der Gegenstände eine dauerhafte Einnahmequelle zur Finanzierung seiner Betäubungsmittelsucht zu verschaffen. Der Angeklagte hat sich umfassend geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach