Kreis lässt aktuelle “angemessene Mietpreise” ermitteln

Das steigende Mietpreisniveau der vergangenen Jahre spiegelt sich sehr deutlich auch bei der Gewährung von Sozialleistungen wider. „Die vor einigen Jahren ermittelten Angemessenheitsgrenzen entsprechen – dies merken wir immer wieder – nicht mehr der Realität. Tatsächlich ist es aktuell für die Beziehenden von Sozialleistungen nahezu unmöglich, Wohnraum im Rahmen der prüfungsfreien Angemessenheitsgrenzen zu finden“, erklärt der Erste Kreisbeigeordnete Oliver Kohl. Um die bestehende Grundlage aktualisieren zu können, wird sich das durch den Landkreis Bad Kreuznach beauftragte Unternehmen Analyse & Konzepte daher in den kommenden Wochen an die Vermietenden im Kreisgebiet wenden.

Erhoben werden soll so, wie sich das Mietpreisniveau in den vergangenen Jahren verändert hat. „Mit den Daten wird es uns gelingen, das sogenannte „schlüssige Konzept“, welches eine rechtssichere Aussage zu den angemessenen Mietpreisen für Sozialleistungsbeziehende gibt, fortzuschreiben und an die aktuellen Bedingungen anpassen zu können“. Die letzte Fortschreibung des Konzeptes erfolgte im Jahr 2020. Hintergrund der notwendigen Fortschreibung der angemessenen Mietpreise ist die Entscheidung des Bundessozialgerichtes.

Dernach müssen die Daten, die zu einer Mietwerterhebung genutzt werden, repräsentativ sein und wissenschaftlichen Kriterien genügen. „Um diese Parameter weiterhin erfüllen zu können, sind wir auf die Unterstützung der Vermieterinnen und Vermieter angewiesen“, verdeutlicht der Dezernent. Er hoffe darauf, dass möglichst viele Vermietende auf die Anfrage reagieren und mit ihren Daten zu erhobenen Mietpreisen dazu beitragen, eine seriöse Fortschreibung des „schlüssigen Konzeptes“ erreichen zu können. Erhalten werden die Vermietenden einen Fragebogen zur Miethöhe und dem Mietobjekt.

„Diesen Fragebogen bitten wir auszufüllen und, wie im Anschreiben beschrieben, dem Unternehmen „Analyse & Konzepte“ – auf dem Postweg mittels des beiliegenden vorfrankierten Rückumschlags oder per Fax oder per Email – wieder zukommen zu lassen“. Unter anderem werden in den Fragebögen Angaben zur Größe und Ausstattung der Wohnung, der vereinbarten Kaltmiete sowie den Heiz- und Nebenkosten erfragt. Die gesammelten Daten werden anonymisiert erfasst und ausgewertet. Die erhaltenen Rückmeldungen werden das externe Expertenteam von „Analyse & Konzepte“ auswerten und hieraus eine fundierte Mietpreistabelle erstellen.

„Wir rechnen damit, dass die Ergebnisse Anfang 2024 vorliegen und dann in den politischen Gremien zur Diskussion gestellt werden“. Vermietende, die über mehrere Wohnungen verfügen, können sich den ihnen zugeschickten Fragebogen kopieren, im Bürgerbüro der Kreisverwaltung kostenlos zusätzliche Exemplare anfordern oder weitere Exemplare direkt von „Analyse & Konzepte“ erhalten. Info-Telefon-Nummer: (040) 485 00 98-0 für eventuelle Rückfragen zur Fragebogenaktion.

Text: Kreisverwaltung Bad Kreuznach