E-Scooter im Wert von 1.600 Euro versehentlich entwendet?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und junge Erwachsene bis 21 Jahre verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider keine Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (6.11.2023) um 9:30 Uhr im Saal sechs statt (Az: 7 Ns 1021 Js 2110/22 – Berufungssache). Das Amtsgericht Bad Bad Sobernheim hat einen 61 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3.600 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Anfang Januar 2022 den E-Scooter einer Frau aus Kirn im Wert von 1.600 Euro, der vor dem Hauseingang des Nachbarhauses des Angeklagten gestanden habe, entwendet haben. Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim dahingehend eingelassen, dass er davon ausgegangen sei, dass der E-Scooter seinem vormaligen Mieter gehöre und er diesen aufgrund bestehender Mietschulden im Zuge des Vermieterpfandrechts habe an sich nehmen dürfen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach