Land will für das Stadtjugendamt jetzt vielleicht doch mehr zahlen

Rund 10 Millionen Euro büßen Kreis und Stadt Bad Kreuznach allein im Jahr 2023 ein. Weil die Stadt ein eigenes Jugendamt trägt. Und das Land die damit verbundenen Kosten nicht übernimmt. Bisher. Nach Jahren des Plapperns und Schnatterns könnte sich jetzt eine Lösung ankündigen. Am vorgestrigen Donnerstag fand das schon mehrfach verschobene Gespräch von Stadt- und Kreisspitze mit Innenminister Ebling zum Thema „Finanzierung des städtischen Jugendamtes“ statt.

Ausgangspunkt war der Brandbrief der beiden kommunalen Gebietskörperschaften an die Landesregierung, in dem sie die durch den neuen Kommunalen Finanzausgleich noch verschlimmerte Unterfinanzierung des städtischen Jugendamtes kritisierten (diese Seite berichtete) . Laut Berechnung von Stadt und Kreis fehlen durch die Sonderstellung als Jugendamt einer großen kreisangehörigen Stadt auf kommunaler Ebene in den Haushalten von Stadt- und Kreis insgesamt jährlich etwa 10 Millionen Euro.

Wie Stadtverwaltung, Kreisverwaltung und Innenministerium gestern in übereinstimmenden Presseerklärungen mitteilten, deutet sich in der Haltung des Landes eine Wende an. Innenminister Ebling sowie eine Vertreterin des Familienministeriums erklärten nämlich gegenüber Landrätin Dickes, Oberbürgermeister Letz und Bürgermeister Blechschmidt, dass das Land eine Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG) plant.

Demnach sollen die finanziellen Aufwendungen für Kinder des städtischen Jugendamtes künftig genauso wie die der Kinder des Kreisjugendamtes erfasst und zu einem großen Teil vom Land erstattet werden. Sollte dieses Gesetz so kommen, wäre damit nach einer ersten Einschätzung die durch den neuen KFA entstandene Benachteiligung wieder aufgehoben. Darüber hinaus soll im Gesetz ein Optionsrecht aufgenommen werden, das klar regelt, wie eine Abgabe des städtischen Jugendamtes vollzogen werden könnte. Die genauen Folgen einer solchen Änderung können jedoch erst dann abschließend bewertet werden, wenn das Land den Gesetzentwurf vorlegt.