Angeklagte möchte für gefälschte COVID-Impfungen weniger als 4.500 Euro zahlen

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und junge Erwachsene bis 21 Jahre verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider keine Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Mittwoch kommender Woche (11.10.2023) um 10:30 Uhr im Saal sechs statt (Az: 7 NBs 1044 Js 17113/21 – Berufungssache). Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat eine 25 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus Idar-Oberstein wegen Urkundenfälschung in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von insgesamt 4.500 Euro verurteilt. Die Angeklagte habe Mitte Dezember 2021 in einer Apotheke in Idar-Oberstein einen auf ihren Namen ausgestellten gelben Impfausweis vorgelegt, in welchem zwei tatsächlich nicht erfolgte COVID-19-Schutzimpfungen bescheinigt worden seien. Die Bescheinigungen seien durch eine hierzu nicht berechtigte Person vorgenommen worden.

Dies habe die Angeklagte gewusst. Die Angeklagte habe in der Absicht gehandelt, die Beschäftigten in der Apotheke über die angeblichen COVID-19-Schutzimpfungen zu täuschen und ein digitales COVID-19-Zertifikat zu erhalten, welches ihr jedoch in dieser Apotheke nicht ausgestellt worden sei. Noch am selben Tag habe die Angeklagte in der vorgenannten Absicht den Impfausweis mit den zwei bescheinigten, jedoch tatsächlich nicht erfolgten COVID-19-Schutzimpfungen in einer Apotheke in Bad Kreuznach vorgelegt, wobei ihr in dieser Apotheke das COVID-Zertifikat ausgestellt worden sei. Die Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.