Ehemann sticht Ehefrau mit einem Küchenmesser in den Bauch durch die Leber

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und junge Erwachsene bis 21 Jahre verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider keine Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (1. Strafkammer / Schwurgericht) am morgigen Dienstag (26.9.2023) um 9 Uhr im Saal sieben statt (1 Ks 1021 Js 11008/20). Nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach, die beim Amtsgericht Idar-Oberstein – Schöffengericht – erhoben wurde, wird einem 58 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein eine gefährliche Körperverletzung im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit vorgeworfen.

Nach der Anklageschrift soll der Angeklagte Mitte August 2020 nach vorangegangenen Gesprächen mit seiner Ehefrau über die von ihr gewünschte Trennung den Entschluss gefasst haben, seine Ehefrau und gegebenenfalls auch sich selbst zu töten. Nach nicht unerheblichem Alkoholkonsum habe er ein Messer mit einer etwa 12 cm langen Klinge aus der Küche der gemeinsamen Wohnung genommen und sei mit diesem ins Oberschoss geschlichen, wo seine Frau im Zimmer der Tochter gebügelt habe. Sie habe etwa ein bis zwei Meter von der Zimmertür entfernt – den Rücken zur Tür gewandt – gestanden, als sie bemerkt habe, dass der Angeklagte sich genähert habe.

Nachdem sie sich umgedreht habe, sei der Angeklagte auf seine Frau zugetreten und habe ihr mit dem Messer in die linke Bauchseite gestochen. Die dadurch verursachte Verletzung habe seine Ehefrau zunächst nur bedingt beeinträchtigt, sodass sie handlungsfähig geblieben sei und den Angeklagten verbal zurechtgewiesen habe. Weitere Stichversuche habe der Angeklagte nicht unternommen. Die Ehefrau des Angeklagten habe durch den Angriff eine etwa 12 cm tiefe Bauchstichverletzung mit Durchstich des linken Lederlappens erlitten, die operativ habe versorgt werden müssen.

Im Rahmen der vorgehenden Verhandlung vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein – Schöffengericht – wurde der Rechtsstreit an das Landgericht Bad Kreuznach – Schwurgericht – verwiesen, da nach Auffassung des Amtsgerichts Idar-Oberstein auch ein hinreichender Tatverdacht hinsichtlich eines versuchten Tötungsdelikts bestehe. Fortsetzungstermine sind auf den 27.09.2023, 4.10.2023 und den 6.10.2023 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach