Drogendealer macht sich mit Machete zum Ehemann der Geliebten auf

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und junge Erwachsene bis 21 Jahre verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider keine Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am heutigen Montag (25.9.2023) um 9:30 Uhr im Saal sieben statt (2 KLs 1042 Js 2798/23). Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 23 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Simmern ein bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor. Der Angeklagte soll Anfang Dezember 2022 in Mainz von einem unbekannten Betäubungsmittellieferanten 186,19 Gramm Haschisch und 19,68 Gramm Kokain zum gewinnbringenden Weiterverkauf erworben haben.

Nachdem der Angeklagte im Fahrzeug eines Bekannten von Mainz nach Simmern zurückgekehrt war, sei es in Simmern mit dem Ehemann der Geliebten des Angeklagten zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen. Der Angeklagte sei im Anschluss an diese Auseinandersetzung in seine Wohnung gegangen. Hierbei habe er das Fehlen seiner Jacke bemerkt. In dieser Jacke sollen sich die in Mainz erworbenen Betäubungsmittel befunden haben. Der Angeklagte sei davon ausgegangen, dass der Ehemann seiner Geliebten die Jacke bei der vorherigen körperlichen Auseinandersetzung an sich genommen habe.

Um wieder in den Besitz der Jacke mit den Drogen zu gelangen, habe der Angeklagte aus seiner Wohnung, in welcher er auch ein Springmesser mit einer Klingenlänge von 10 cm verwahrt habe, eine Machete mit einer Klingenlänge von etwa 35 Zentimetern mitgenommen. In dem Fahrzeug seines Bekannten habe er schließlich seine Jacke mit den Drogen vorfinden können. Ein Fortsetzungstermin in dieser Sache ist auf den 9.10.2023 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach