Sondersitzung des Planungsausschusses zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen

Zu einer zweiten Sondersitzung in nur sechs Tagen trifft sich der städtische Planungsausschuss am kommenden Dienstag (26.9.2023). Die Sitzung ist öffentlich, beginnt um 17:30 Uhr und findet im Sitzungssaal (Brückes 2-8) statt. Thema ist die zum 1.1.2024 landesgesetzlich bestimmte Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge. Dazu wird das Stadtgebiet in 14 Zonen (“Abrechnungsgebiete”) eingeteilt. Bisher wurde eine Strassenausbaumaßnahme (etwa die Bosenheimer Strasse) nur mit den Eigentümern der konkret durch diese Strasse erschlossenen Grundstücke abgerechnet.

Die Verkehrsteilnehmer*Innen erinnern sich noch ungern an diese Zeit vor über vier Jahren: die Bosenheimer Strasse wurde neu ausgebaut. Dafür bekommen die Grundstücksanlieger noch in diesem Jahr die endgültige Abrechnung. Und trotzdem werden sie in 20 Jahren wieder zahlen müssen, wenn eine andere Strasse in ihrer Zone ausgebaut wird.

Künftig werden die Kosten für eine Strasse in der Zone auf alle in der Zone umgelegt. Praktisch bedeutet das: selbst wenn die eigene Strasse, weil in gutem Zustand, über Jahrzehnte nicht neu ausgebaut wird, müssen die Eigentümer dort für alle innerhalb ihrer Zone durchgeführten Ausbauprojekte zahlen. Jahr für Jahr. In den meisten anderen Städten und Gemeinden ist über diese Vorgabe des Landesgesetzgebers längst informiert. In der Stadt geht es jetzt erst los. Ganze drei Monate und vier Tage vor Beginn der Neuregelung. Bereits vor drei Jahren wäre der Start dieses Aufklärungsprozesses möglich gewesen.