Roxheimer “kaufte” statt mit Euro mit einem Cuttermesser ein

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und junge Erwachsene bis 21 Jahre verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider keine Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Mittwoch kommender Woche (20.9.2023) um 13:30 Uhr im Saal sechs statt (7 NBs 1025 Js 4545/22 – Berufungssache). Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 37 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Roxheim wegen Diebstahls mit Waffen zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll sich Anfang Februar 2022 in den Geschäftsräumen eines Verkäufers von Baumaterialen in Bad Kreuznach aufgehalten haben.

Hierbei soll er ein Cuttermesser mit sich geführt haben. Mit dem Cuttermesser habe er an einem Inbusschlüssel-Set einen Kunststoffanhänger entfernt und den Anhänger in ein Regal geworfen. Ferner habe er an einem Ring-Ratschen-Schlüssel die Pappverpackung entfernt. Beide Waren im Wert von insgesamt 33,15 Euro habe er sodann in seine Tasche gesteckt und sei ohne zu bezahlen durch die Kasse zu gegangen, um die Waren für sich zu behalten. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach