Strafverfahren wegen erzwungenem Analverkehr und anderen sexuellen Handlungen

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und junge Erwachsene bis 21 Jahre verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider keine Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (5. Strafkammer) am Montag kommender Woche (18.9.2023) um 9:30 Uhr im Saal sieben statt (5 KLs 1023 Js 12581/22). Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 24 Jahre alten, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Neuss unter anderem mehrere Sexualdelikte sowie vorsätzliche Körperverletzungen zum Nachteil seiner ehemaligen Freundin vor. Der Angeklagte habe sich im Zeitraum von November 2016 bis August 2022 in einer Beziehung zu seiner ehemaligen Freundin befunden.

Im Zeitraum zwischen April 2019 und August 2022 soll der Angeklagte mehrfach gegen den erkennbaren Willen seiner damaligen Freundin sexuelle Handlungen an dieser vorgenommen haben, insbesondere auch gegen ihren erkennbaren Willen mit ihr den Analverkehr vollzogen haben. Auch soll er mehrfach körperlich übergriffig gegenüber seiner damaligen Freundin gewesen sein, insbesondere ihr im Rahmen einer Streitigkeit mit einem DocMartens-Schuh gezielt in das Gesicht geschlagen haben. Fortsetzungstermine sind auf den 19.9.2023, 10.10.2023, 2.11.2023, 20.11.2023 und den 24.11.2023 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach