Zimmerlin (BüFEP) und Merkelbach (Faire Liste) setzen bei der Gewobau auf Rapp (CDU)

Dem Stadtrat hatte OB Letz zugesagt, die Wahl des neuen Gewobau-Aufsichtsratsvorsitzenden im Oktober durchzuführen. Aufgrund einer Initiative mehrerer Aufsichtsratsmitglieder wurde der Termin vorverlegt. So fand die Sitzung des Aufsichtrates bereits in der vergangenen Woche statt. Die Fraktion aus Faire Liste und BüFEP, die in dem Gremium nicht vertreten ist, freut sich über das Ergebnis der dort erfolgten Wahl: CDU-Fraktionschef Manfred Rapp übernimmt ab sofort die Aufgabe des Gewobau-Aufsichtsratsvorsitzenden.

Manfred Rapp (rechts) ist der neue Vorsitzende des Gewobau-Aufsichtsrates. Aufsichtsratsmitglied Karl-Heinz Delaveaux gratuliert.

Die Stadträte Wilhelm Zimmerlin (BüFEP) und Gerhard Merkelbach (Faire Liste) gratulieren höflich. Und loben die von Rapp ausgegebene Arbeitsparole: “Überwachung der Führung der Geschäfte”, nannte Manfred Rapp als wichtigste Aufgabe. “Da pflichten wir ihm bei, denn genau diese Aufgabe wurde in den vergangenen Jahren unter seiner Vorgängerin offensichtlich sträflich vernachlässigt”, erklären Zimmerlin und Merkelbach. Leider stehe zum Beispiel Transparenz bei der Gewobau nicht immer an vorderster Stelle.

Die Pressemitteilung der Fraktion Faire Liste / BüFEP vom 10.9.2023 im Wortlaut:

Der neue Vorsitzende des Aufsichtsrates braucht Stehvermögen: “Auf den neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrates bei der GEWOBAU warten keine leichten Aufgaben. Doch wir sind überzeugt, dass Manfred Rapp die Herausforderungen meistern wird”, bekunden die Stadträte Wilhelm Zimmerlin und Gerhard Merkelbach von der Fraktion Faire Liste / BüFEP. Der Aufsichtsrat überwacht die Führung der Geschäfte, nannte Rapp als wichtigste Aufgabe. Da pflichten wir ihm bei, denn genau diese Aufgabe wurde in den vergangenen Jahren unter seiner Vorgängerin offensichtlich sträflich vernachlässigt.

Rapp wird nach Auffassung von Zimmerlin und Merkelbach Stehvermögen brauchen. Denn wie die Verweigerungshaltung bei der Herausgabe des Prüfberichtes des Rechnungshofes zeigte, steht bei der GEWOBAU Transparenz nicht immer an vorderster Stelle. Den Stadträten wurde zum Beispiel lediglich ein in weiten Teilen geschwärzter Prüfbericht übergeben, so dass bis heute niemand, von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen, die vom Rechnungshof festgestellten rechtswidrigen und das öffentliche Vermögen schädigenden Vorgänge im Bereich der Geschäftsführung in der Originalversion kennt.

(Anmerkung der Redaktion dieser Seite: diese Aussage der Fraktion Faire Liste / BüFEP trifft nicht zu für die T-s-n.de-Leser*Innen. Denn die Redaktion dieser Seite hat im Jahr 2019 exklusiv einen erheblichen Teil des Rechnungshofsberichtes veröffentlicht: siehe die Einzelnachweise am Ende dieses Textes.) Auch die Tatsache, dass der Geschäftsführer und die frühere Aufsichtsratsvorsitzende nur deshalb einer strafrechtlichen Anklage und öffentlichen Gerichtsverhandlung entgangen sind, weil sie die von der Staatsanwaltschaft gemäß § 153a Strafprozessordnung verhängten Auflagen und Sanktionen akzeptiert und unverzüglich erfüllt haben, wurde und wird unter der Decke gehalten.

Eine Bewertung und Aufarbeitung, geschweige denn Konsequenzen hat es bisher augenscheinlich weder bei der GEWOBAU und schon gar nicht im Stadtrat gegeben. Darüber hinaus bestehen weitere Probleme, die vom neuen Vorsitzenden angegangen werden müssen. So sind u.a. nach wie vor die Ungereimtheiten bei der Erschließung des Baugebietes “In den Weingärten II” nicht geklärt. Der Geschäftsführer hat sich offenbar jahrelang nicht mit dem kaufmännisch erforderlichen Nachdruck um die zwingend notwendigen und rechtzeitig abzuschließenden Kostenübernahmevereinbarungen mit den Fremdanliegern gekümmert. Die Schadensrisiken dürften hohe Summen erreichen.

Auch bei den großzügigen Ausgaben für Repräsentationszwecke und Selbstdarstellung gilt Sparsamkeit offensichtlich nicht als oberstes Gebot. Da zahlen die Mieter der GEWOBAU ebenfalls kräftig mit. Fragwürdiges Abstimmungsverhalten der städtischen Vertreter: Laut Pressebericht wurde der neue Aufsichtsratsvorsitzende per offener Wahl “mit einer Mehrheit von sieben Stimmen gewählt.” Das finden wir sehr verwunderlich, denn der Aufsichtsrat hat insgesamt 18 Mitglieder, wovon 12 von der Stadt entsandt werden. Auf Rapp hätten also mindestens 12 Stimmen entfallen müssen, denn die städtischen Stimmen müssen per Gesetz und Satzung einheitlich abgegeben werden.

Sollten nicht mindestens fünf städtische Vertreter dieser Sitzung ferngeblieben sein, dann hätten sich einer oder mehrere treu- und gesetzeswidrig verhalten. Die Wahl bliebe zwar dennoch gültig, aber dieser Sachverhalt muss aufgeklärt werden, fordern Zimmerlin und Merkelbach. Das Unterlaufen der Weisung des Stadtrates, Manfred Rapp zu wählen, wäre ein Rechts- und Vertrauensverstoß, der die Abberufung als Aufsichtsratsmitglied zur Folge haben müsste. Wilhelm Zimmerlin (Fraktionsvorsitzender) gez. Gerhard Merkelbach (stellvertretender Fraktionsvorsitzender)

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