Auch ohne Schilder: Radfahren auf dem Löwensteg ist verboten

Verkehrsrechtlich ist der Löwensteg ein Gehweg. Personen über 12 Jahre dürfen dort also nicht Radfahren. Das hat die Stadtverwaltung auf Anfrage der Redaktion dieser Seite klargestellt. Die Entfernung der Schilder “Radfahrer absteigen” bedeutet also nicht, dass jugendliche und erwachsene Zweiradfahrer*Innen freie Fahrt haben. Die Stadtverwaltung begründet das Abhängen der Verkehrszeichen mit Anordnung vom 16.11.2022 wie folgt:

Das ist verboten – findet aber massenhaft statt. Zum Nachteil von Fußgänger*Innen, die sich fragen, wieso keine Verbotsbeschilderung erfolgt.

“Die behördlichen Maßnahmen zur Regelung und Lenkung des Verkehrs durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sollen die allgemeinen Verkehrsvorschriften sinnvoll ergänzen. Dabei ist nach dem Grundsatz zu verfahren, so wenig Verkehrszeichen wie möglich anzuordnen. Die Vollzugskräfte haben die Änderung angeregt, da sich die Beschilderung im Bereich eines Gehweges befand. Unverständlich wird es erst dann, wenn das Verkehrszeichen auf einem Gehweg steht und man vermeintlich erst da absteigen muss”.

Völlig unverständlich ist allerdings diese Behauptung der Stadtverwaltung: “aus der Praxis ist festzustellen, dass die Situation eindeutig für alle Verkehrsteilnehmer ist.” Die Redaktion dieser Seite hat das am Freitagnachmittag nachgeprüft. Das Ergebnis unserer Verkehrszählung widerspricht krass der Sichtweise der Stadtverwaltung: in rund 90 Minuten wurden nur 47 Räder wurden über den Löwensteg geschoben. Aber 55 gefahren. Angesprochene Falschfahrer geben dabei mehrheitlich an, “da steht kein Schild, dass das Radfahren verbietet”.