Und tschüss: Fouad Yahia geht – neuer Stadtrechtsdirektor gesucht

Erst vor wenigen Monaten hat der Stadtrat die Stelle des Stadtrechtsdirektors auf A 15 hochgestuft. Jetzt hat Amtsinhaber Fouad Yahia mitgeteilt, die Stadtverwaltung Bad Kreuznach verlassen zu wollen. Dabei hat Yahia den Posten an der Stelle des Rechtsamtes als Nachfolger von Heiderose Häußermann erst im Oktober 2022 angetreten. Die Stadtverwaltung hat sofort reagiert. Und die Stelle erneut ausgeschrieben. Bürgermeister Thomas Blechschmidt legt Wert darauf, dass zur Vermeidung von Nachteilen für die Stadt erst die Nachfolge Yahias geregelt ist, bevor dieser gehen darf. Bei Yahias Abschiedstermin hat die Stadt ein gewichtiges Wörtchen mitzureden. Denn Beamte können nur mit Zustimmung ihres aktuellen Dienstherren versetzt werden.

Gemäß dem Motto “Reisende soll man nicht aufhalten” ist die Stadtverwaltung bei der neuerlichen Ausschreibung bemüht, Bad Kreuznach und die Stelle an der Spitze des Rechtsamtes so attraktiv wie möglich darzustellen: “Bad Kreuznach ist eine große kreisangehörige Stadt mit ca. 53.000 Einwohner/-innen, liegt an der Nahe und ist geprägt von einer landschaftlich reizvollen Umgebung. Die Kurstadt Bad Kreuznach bietet als Mittelzentrum beste Voraussetzungen, um hier zu bauen, sich anzusiedeln und wohlzufühlen”. Schon im vierten Satz kommt die Ausschreibung zur Sache: “Das Rechtsamt ist verantwortlich für die Prozessführung der Stadt Bad Kreuznach und berät die Gesamtverwaltung bei allen anstehenden Rechtsfragen.

Zu den Aufgaben des Rechtsamtes gehört auch die Tätigkeit des Stadtrechtsausschusses und damit die Führung, Verhandlung und Entscheidung in allen Widerspruchssachen der Stadt. Das Rechtsamt ist ebenso zuständig für die Erstellung und Entwicklung des Ortsrechts sowie für die kommunalen Versicherungsangelegenheiten der Stadt Bad Kreuznach”. Wie das konkret aussieht hatte der derzeitige Amtsinhaber in seinem Arbeitsbericht in der Stadtratssitzung am 20. Juli konkret dargelegt. Den gibts leider nicht schriftlich. Weshalb in der Ausschreibung eine Beschreibung der umfangreichen Tätigkeiten versucht wird:

“Leitung des Amtes mit fünf Mitarbeiter/-innen sowie Steuerung und Koordinierung der Aufgabenerfüllung des Rechtsamtes, Vorsitz im Stadtrechtsausschuss, rechtliche Beratung des Oberbürgermeisters, der Beigeordneten und der Fachämter, Führung von Rechtsstreitigkeiten für die Stadt Bad Kreuznach, Verantwortung für grundsätzliche und komplexe Rechtsangelegenheiten mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad sowie mit erheblichen finanziellen und politischen Auswirkungen, Vertretung des Amtes in Gremien, Behörden und Institutionen. Für diese Tätigkeit wird eine Persönlichkeit gesucht, die folgende Anforderungen erfüllt:

2. Juristisches Staatsexamen (Volljurist/-in), ein Beamter/eine Beamtin mit der Befähigung zum Richteramt oder höheren Verwaltungsdienst (§ 8 AGVwGO) bzw. eine Person, die die Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllt, umfassende Rechtskenntnisse und besonderes Interesse am öffentlichen Recht, nachgewiesene einschlägige mehrjährige Berufserfahrung, Verwaltungserfahrung, ausgeprägte Fähigkeiten zum analytischen, konzeptionellen und strategischen Denken und Handeln in komplexen juristischen Fragestellungen in Verbindung mit politischem und gesellschaftlichem Einschätzungsvermögen, insbesondere im kommunalpolitischen Kontext, ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Konfliktfähigkeit”.

Auch was die Stadtverwaltung bietet wird benannt: “Besoldung nach Besoldungsgruppe A 15 LBesG Rheinland-Pfalz, ein attraktives Arbeitsumfeld mit viel Gestaltungsmöglichkeit, eine regelmäßige Arbeitszeit im Rahmen eines flexiblen, familienfreundlichen Gleitzeitsystems von 40 Wochenstunden, Standortsicherheit, eine große Bandbreite an fachlichen und persönlichen Fort- und Weiterbildungen, Fahrtkostenzuschuss bei Nutzung von ÖPNV, corporate benefits – Mitarbeiterangebote mit Sonderkonditionen namhafter Hersteller und Marken. Eine Besetzung in Teilzeit ist bei sich ergänzenden Bewerbungen grundsätzlich möglich”. Bewerbungen nimmt die Stadtverwaltung bis zum 30. September 2023 entgegen.