Infos zum Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende

Die finanzielle Lebensgrundlage jedes Kindes soll gesichert sein. Doch besonders bei Alleinerziehenden liegt eine schwierige Situation vor, wenn der andere Elternteil trotz Verpflichtung keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Der Staat bietet daher die Möglichkeit des Unterhaltsvorschusses für Kinder ab der Geburt bis zur Volljährigkeit. Antragsberechtigt ist der alleinerziehende Elternteil – anspruchsberechtigt ist das Kind. Unterhaltsvorschuss Online (OVU) bietet ausführliche Beratungsangebote auf ihrer Internetplattform an.

Außerdem besteht die Möglichkeit bequem und von überall, online einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss zu stellen. Sollten alle Voraussetzungen erfüllt sein, können die Sozialleistungen schnell ausgezahlt werden und dem Kind somit die Hilfen geboten werden, die es braucht. Unter www.unterhaltsvorschuss-online.de geht es zur Antragstellung und zum Schnell-Check, durch den Alleinerziehende prüfen können, ob ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht.

Quelle: Kreisverwaltung Bad Kreuznach