Stadt: “PALL-Halle in einem geregelten Verfahren legalisiert”

Über Jahre sorgte der Streit zwischen einer Nachbarin und der Firma PALL wegen einem Hallenneubau bundesweit für Schlagzeilen. Jetzt haben sich die Beteiligten haben sich geeinigt. Die Produktionshalle darf stehen bleiben und wird nun baurechtlich legalisiert. Die Stadt freut sich, dass eine Einigung zwischen den Beteiligten erreicht werden konnte. Mit der Einigung wird nun Rechtssicherheit und Rechtsfrieden hergestellt. Die Eigentümer eines benachbarten Grundstücks einer Produktionshalle wendeten sich zunächst mit einem Widerspruch und schließlich mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz gegen die neuerliche Baugenehmigung.

Die Parteien haben sich nun unter anderem darauf verständigt, dass der Betreiber der Produktionshalle Anpassungen an der Halle vornehmen wird. Daraufhin wurde die beim Verwaltungsgericht Koblenz anhängige Klage zurückgenommen. Die Produktionshalle kann nun in Einklang mit dem Baurecht gebracht werden und stehen bleiben. Das Verfahren ist damit abgeschlossen. Die Stadt hatte sich nach dem Widerspruch und der Klage gegen die neuerliche Baugenehmigung bei den Beteiligten für eine einvernehmliche Lösung eingesetzt und zwischen den Nachbarn und dem Unternehmen vermittelt.

Oberbürgermeister Emanuel Letz zeigt sich erfreut über die Einigung und den Abschluss des Verfahrens: „Mir war es ein persönliches Anliegen, dass wir dieses Verfahren zu einem für alle Seiten zufriedenstellenden Ergebnis bringen. Ich freue mich daher, dass sich die Beteiligten bereit erklärt haben, gemeinsam nach einer Lösung zu suchen. Mit der Einigung wurde nun nach langwierigen und auch schwierigen Verhandlungen eine gute Lösung gefunden. Sie berücksichtigt sowohl die Interessen der Nachbarn, als auch des Unternehmens. Das ist eine gute Nachricht. Für die Nachbarn der Halle, für das Unternehmen, aber nicht zuletzt auch für die Stadt insgesamt.“

Die Produktionshalle wurde in einem Gebiet errichtet, welches baurechtlich als sogenannte Gemengelange bezeichnet wird. Das bedeutet, dass in dem betroffenen Gebiet sowohl gewerbliche und industrielle Nutzung, als auch Wohnnutzung zulässig sind. Es ist also in bauplanungsrechtlicher Hinsicht unbestritten zulässig, dass dort eine Produktionshalle errichtet wurde. Rechtlich wird hier davon gesprochen, dass die verschiedenen Nutzungen aufeinander Rücksicht nehmen müssen. Damit ist gemeint, dass Menschen, die in dieser Gemengelage leben, die gewerbliche Nutzung tolerieren müssen. Umgekehrt muss das Gewerbe ebenfalls die Wohnnutzung hinnehmen. Mit der Einigung ist es nun gelungen die Produktionshalle in einem geregelten bauordnungsrechtlichen Verfahren zu legalisieren.

Text: Stadtverwaltung Bad Kreuznach