Denkmalschändung: Schwertarm des Michel Mort gewaltsam amputiert

Es spricht viel dafür, dass es die Schlacht bei Sprendlingen im Jahre 1279 tatsächlich gab. Auch wenn der erste bekannte in Altdeutsch verfasste Bericht erst aus dem Jahr 1539 stammt. Veröffentlicht in der Weltchronik des Historikers und Theologen Kaspar Hedio. Die Hauptrolle darin spielt nicht etwa der Adlige Johann I. von Sponheim. Oder dessen Gegenspieler Werner von Eppstein, damals Erzbischof von Mainz. Sondern ein Bad Kreuznacher Metzgermeister: Michel Mort. Der rettete der Sage nach seinem Grafen Johann das Leben – in dem er seines im Kampf opferte (Zitat unten).

An diese Heldentat erinnert ein von Robert Cauer dem Jüngeren entworfenes Denkmal. Es wurde 1902 eingeweiht und steht – im Stadthaus. Denn wegen der ständigen Beschädigungen des ursprünglich auf dem Eiermarkt präsentierten Originals, wurde dies durch eine Replik ersetzt. Was gewaltbereite einfach Strukturierte nicht daran hindert, die Statue auf dem Eiermarkt zu beschädigen. Häufig, wie erst kürzlich wieder, brechen die Kriminellen das Schwert heraus. Beim kürzlich zu beklagenden Gewaltakt brach dabei auch der rechte Unterarm ab.

Oft schon wurde für dieses – aber auch andere Denkmäler – Videoüberwachung gefordert. Das scheitert am sogenannten Datenschutz. Der selbe Staat, der seine Bürger*Innen abkassiert, um die Denkmäler zu erhalten, läßt deren ständige Beschädigung aktiv zu. Und damit weitere finanzielle Lasten für die Bevölkerung. Ob Michel Mort sich angesichts derartiger Umstände heute noch so ins Schwert für die Obrigkeit werfen würde? Die rund 750 Jahre alte Geschichte ist jedenfalls noch heute in der Fassung des Kaspar Hedio lesenswert:

„In dem iar M.cc.lxxix beschahe die schlacht zwischen Wernhero Erzbischof zů Mentz / und Graf Hansen von Spanheym bey Gentzingen nit weit von Sprenlingen […] und seind auff beyden teylen vil umbkomen […]. Under denen was eyn metziger von Creutzenach / genant Michel Mort / eyn freudig und starck mann / der für seinen herrn den Grafen mannlich gestritten hat / darumb er / wie ein anderer Machabeer / ewiger gedächtnüs bei den nachkommen wirdig ist.

Dann als er von den feinden umbgeben was auff allen seiten / hat er so mannlich in sie gehawen / das er alleyn mehr dann xx umbbracht / und mit seinem schwert jm den weg durch die feind gemacht hat. Zů letst ward er auß vile der feind an seinen füssen beschädigt / das er zů boden fiel / da hat er eilends sich erholet / auff den knewen sich beholffen / als er nit gemöcht gar auffkomen / hat onerschrocken umb sich gehawen / und noch fünf erlegt / und vil auß denen die umb jn waren / verwundet. Zů letst […] / ist er herrlich gestorben.“