Dr. Martin hakt beim Land wegen Fördermitteln für Bretzenheimer Kita nach

BRETZENHEIM – Ohne jede Vorankündigung hatte das Land der Gemeinde Bretzenheim kürzlich Fördermittel für deren Kita-Bau abgesagt. Der Landtagsabgeordnete Dr. Helmut Martin (CDU) rät der Gemeinde “den Förderstopp nicht einfach hinzunehmen, da zu viele Fragen offen sind“. Wie sehr Dr. Martin von dieser seiner Einschätzung überzeugt ist, zeigt sich auch daran, dass er eigens für den Fall Bretzenheim eine “Kleine Anfrage” (das ist eines der wichtigsten Kontrollinstrumente eines Landtagsabgeordneten) an die Landesregierung gerichtet hat (Text unten). „Die überraschende Absage von Fördermitteln in Höhe von bis zu 400.000 Euro lässt Fragen offen, die angesichts der nun nötigen Belastungen für die Gemeinde Bretzenheim beantwortet werden müssen“ fordert Dr. Helmut Martin.

Dr. Helmut Martin, MdL (links) im Gespräch mit Olaf Budde, dem Ortsbürgermeister von Bretzenheim

Und verlangt von der Landesregierung Informationen darüber, wie es zur überraschenden Ablehnung des Antrags kam. „Die Landesregierung muss aufklären, ob die Gemeinde bei der Wahl des Förderprogramms falsch beraten wurde“ so Helmut Martin mit Blick darauf, dass die Bretzenheimer den Antrag erst auf Anraten der Behörden erweitert hatten. „Offen ist zudem, warum über fehlende Fördermittel nicht rechtzeitig informiert wurde“ wundert sich Dr. Helmut Martin über den zeitlichen Verzug, während die Gemeinde im Vertrauen auf die Fördermittel schon Aufträge erteilte.

Bereits im Dezember 2020 stellte die Ortsgemeinde Bretzenheim einen Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zu den Baukosten nach dem Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021 für die Kindertagesstätte „Flitz-Kids“. Die Fördermittel sollten im Rahmen der Errichtung eines Erweiterungsbaus mit Mensa investiert werden. Die Landesregierung hat im neuen Kita-Gesetz einen Rechtsanspruch auf ein Mittagessen niedergeschrieben. „Das neue Kita-Gesetz des Landes wurde mit großen Versprechungen gegen alle Widerstände der Fachleute durchgedrückt“ verweist Dr. Helmut Martin auf die früh geäußerten Bedenken gegen das Landesgesetz. Dessen Umsetzung führe vor Ort immer öfter zu Enttäuschungen.

„Entgegen aller Zusagen ist offensichtlich nicht genug Geld für die Gemeinden und freien Träger zur Verfügung gestellt worden, um davon die vom Land vorgeschriebenen Maßnahmen zu bezahlen“ so Dr. Helmut Martin. Daher geht eine Frage an die Landesregierung auch nach alternativen Förderprogrammen, die auch – aber sicherlich nicht nur – im Fall von Bretzenheim helfen könnten. „All diejenigen, die immer das Loblied auf die Landesregierung und das Kitagesetz singen, könnten jetzt helfen, für eine bessere Förderung zu sorgen. Ich freue mich über Parteigrenzen hinweg über jede Unterstützung bei diesem Ringen mit der Landesregierung“, ermuntert Helmut Martin abschließend.

Die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordntene Dr. Helmut Martin im Wortlaut:

“CDU-Fraktion, Mainz den 14. Februar 2022, KLEINE ANFRAGE: Fördermittelvergabe im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021“

Im Dezember 2020 stellte die Ortsgemeinde Bretzenheim einen Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zu den Baukosten nach dem o. g. Investitionsprogramm für die Kindertagesstätte „Flitz-Kids“. Die Fördermittel sollten im Rahmen der Errichtung eines Erweiterungsbaus mit Mensa investiert werden. Der Antrag wurde abgelehnt. Zur Begründung wurde nach meiner Kenntnis auf eine Priorisierung durch den zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und nachrangig innerhalb der entsprechenden Priorisierungsgruppe auf die „Finanzkraft des Jugendamtsbezirks“ abgestellt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1) Hat die Landesregierung Kenntnis bzw. muss sie sich eine Kenntnis zurechnen lassen, dass der Ortsgemeinde vor Stellung des nun abgelehnten Antrags empfohlen worden war, anstatt eines Antrags mit niedrigerem Höchstbetrag nach einem anderen Förderprogramm den nun
abgelehnten Antrag in dem o. g. Programm zu stellen?

2) Führt das Vorgehen mittels Antrag nach dem o. g. Förderprogramm unter Umständen dazu, dass ein aus Landesmitteln finanziertes Förderprogramm nicht in Anspruch genommen werden und also dessen Fördermittelbudget entlastet werden kann?

3) Wie ist sichergestellt, dass landesweit bei der Entscheidung über eine Förderung von Investitionen in „die Kinderbetreuung“ gleiche (Priorisierungs-)Maßstäbe angewendet werden, so dass der Gleichheitsgrundsatz gewahrt wird?

4) Wann war der gesamte Verfügungsrahmen aus dem Investitionsprogramm ausgeschöpft?

5) Welche Bauanträge innerhalb der Priorisierungsstufe 4 erhielten eine Förderzusage nach dem o. g. Programm? (Bitte auflisten)

6) Wie wird die „Finanzkraft des zuständigen Jugendamtsbezirks“ im Verhältnis zu den anderen
Jugendamtsbezirken, aus denen Anträge zur Förderung nach dem o. g. Programm gestellt
wurden, eingestuft?

7) Welche Fördermöglichkeiten, bezogen auf den, den Vorgaben des rheinland-pfälzischen Kita-
Gesetzes folgenden, Erweiterungsbau bestehen für die Ortsgemeinde Bretzenheim noch?
Dr. Helmut Martin, MdL”