Zwei Corona-Infizierte auf der Flucht

Am vergangenen Freitagnachmittag wurde die Stabstelle Corona darüber informiert, dass sich zwei infizierte Personen nicht an die Quarantänemaßnahmen halten. Es handelte sich dabei um zwei positiv getestete Personen aus Italien, die zur Arbeitsaufnahme nach Bad Kreuznach gekommen waren. Vor Arbeitsantritt wurde auf Initiative des Arbeitgebers ein Coronatest durchgeführt.

Das positive Ergebnis sorgte dafür, dass der eigentlich zugesagte Arbeitsvertrag nicht zustande kam. Neben dem Wegfall der Arbeitsstelle führte der positive Test auch dazu, dass auch die eigentlich vorgesehene Unterkunft vom potentiellen Arbeitgeber nicht zur Verfügung gestellt wurde. Die beiden Personen wohnten daher kurzfristig bei Bekannten in Bosenheim und isolierten sich dort in einem eigenen Zimmer. Dies erwies sich jedoch als nicht durchführbar. Um die Isolation durchführen zu können, wurden die beiden Personen daraufhin zunächst in ein Krankenhaus eingeliefert.

Hierdurch wurde Zeit gewonnen, um eine Notunterkunft für die infizierten Personen finden zu können. Dies gelang der Stabstelle Corona letztlich in Bad Kreuznach. In der zur Verfügung gestellten Wohnung sollte die Rest-Quarantäne durchgeführt werden. Der Standard der bereitgestellten Notunterkunft entsprach nicht den Ansprüchen der beiden, weshalb die Gesamtsituation eskalierte. Nach der Deeskalation wurde vereinbart, dass die beiden positiv getesteten Personen zu deren Fahrzeug transportiert werden und sich mit diesem unmittelbar wieder auf den Weg zur Notunterkunft zu begeben haben. In dem Pkw waren die Habseligkeiten der Personen, die diese benötigen.

Dieser Aufforderung stimmten die beiden unter Zuhilfenahme eines Dolmetschers ausdrücklich zu. Eine Kontrolle der Notunterkunft am Folgetag ergab, dass die beiden Personen geflüchtet sind, um sich der Quarantäne in Deutschland zu entziehen. Sie wurden zur Fahndung ausgeschrieben. Leider kam es in den vergangenen Wochen immer wieder vor, dass Arbeitskräfte aus dem europäischen Ausland, die hier positive Testergebnisse erhielten, nach Bekanntgabe der Quarantäneanordnung flüchtig wurden. Die Behörden haben hier kaum Möglichkeiten, dies zu unterbinden, da eine durchgehende Bewachung der Unterkünfte zur Durchsetzung der Quarantäne nicht umsetzbar oder verhältnismäßig ist.

Text: Kreisverwaltung Bad Kreuznach