Corona-Handlungsempfehlungen für Saisonarbeitskräfte

Die Kreisverwaltung hat mit dem Bauern- und Winzerverband Handlungsempfehlungen für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft erarbeitet. Diese sollen den Betrieben in der Region als Arbeitshilfe dienen, um schnell und unkompliziert die neueste Corona-Landesverordnung umzusetzen. Dabei gab es auch eine enge Abstimmung mit dem Labor Bioscientia in Ingelheim, über die die notwendigen Covid19-Testungen abgewickelt werden können. Generell gilt: Saisonarbeitskräfte sind der Stabstelle Corona vor Arbeitsbeginn zu melden.

Die Meldung kann an die Emailadresse aussteigerkarten@kreis-badkreuznach.de erfolgen. Saisonarbeitskräfte, die aus Risikogebieten einreisen, müssen grundsätzlich eine 14tägige Quarantäne einhalten, wobei hier Ausnahmen möglich sind. Unter dem Grundsatz „Zusammen leben, zusammen arbeiten“ soll zudem erreicht werden, dass – sofern eine Coronainfektion bei Einzelpersonen auftritt – maximal kleinere Gruppen von Erntehelfern in eine angeordnete Quarantäne gehen, nicht aber ganze Betriebe stillgelegt werden müssen. Der Bauern-und Winzerverband wird seinen Mitgliedern in den kommenden Tagen die näheren Einzelheiten zukommen lassen.

Text: Kreisverwaltung Bad Kreuznach