“Komplett zu überarbeiten und auf das absolut Notwen­digste zu reduzieren”

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Wolfgang Heinrich hat keine Zeit vertan. Nach dem Beschluß des Finanzausschusses zur Absetzung des Etatberatungen für 2020 vom 4.11. ging seine Kämmerei sogleich ans Werk. Schon eine Woche später wurden seine “Ergänzungen zur Aufstellungsverfügung” mit der Bitte “um Kenntnisnahme und Beachtung” verwaltungsintern verbreitet. Die Ansage aus dem Stadthaus an die anderen Dienststellen ist in zwei Punkten unmißverständlich. Forderung Nummer eins: “die Ansätze im Ergebnishaushalt sind komplett zu überarbeiten und auf das absolut notwen­digste zu reduzieren”. Und gemäß dem Wunsch auch der Mehrzahl der ehrenamtlichen Kommunalpolitiker: “der Ergebnishaushalt ist in der Planung auszugleichen”.

Die Mitglieder des Finanzausschusses am Dienstagabend bei der Arbeit.

Das bedeutet konkret: über 9 Millionen Euro sind im Vergleich zum Entwurf aus dem Oktober einzusparen. Die Vorgaben Heinrichs sind kanllhart: “alle mittelbewirtschaftenden Dienststellen haben die von Ihnen gemeldeten Ansätze zu überprüfen”. Zusammengestrichen werden müssen auch die Investitionen: “der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Haushaltsjahr 2020 ist um 5 Millionen Euro zu reduzieren”. Frist für die Vorlage neuer Ansätze ist der 13. Dezember. In der Sitzung des Finanzausschusses am Dienstagabend dieser Woche gab es daran keinerlei Kritik.

Die Verfügung vom 8.11.19 im Originaltext:

“An alle mittelbewirtschaftenden Dienststellen, Dezernenten I, II und III Ergänzung zur Aufstellungsverfügung Haushaltsplan 2020 vom 24. 6. 2019 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 4. 11. 2019 denTagesordnungspunkt „Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020” mit einer Zweidrittelmehrheit von der Ta­gesordnung abgesetzt. Gleichzeitig hat er festgelegt, dass die Etatberatungen 2020 nunmehr im Januar 2020 stattfinden sollen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2020 sieht aktuell bei Gesamterträ­gen von 140.914.650 € und Gesamtaufwendungen von 149.964.225 € einen Jahresfehlbe­trag in Höhe von 9.049.575 € im Ergebnishaushalt vor. Bei einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 6.607.300 € und einem Gesamtbetrag der Auszah­lungen aus Investitionstätigkeit von 16.396.400 € beträgt das Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 9.789.100 €. Unter Berücksichtigung der Regelungen der Verwaltungsvorschriften zu § 14 GemHVO ergibt dies einen Investitionskreditbedarf in Höhe von 10.039.100 €. Alle mittelbewirtschaftenden Dienststellen haben die von Ihnen gemeldeten Ansätze zu überprüfen und dabei folgende Vorgaben des Dezernates II zu beachten:

Ergebnishaushalt

Der Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2020 weist einen Fehlbetrag von rd. 9 Mio. € aus. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine Verschlechterung um rd.10,6 Mio. €. Die Hauptursachen hierfür sind:
+ rd.6,4 Mio.€ höhere Personalaufwendungen,
+ rd.1 Mio. € Mehraufwand Gebäudemanagement (ohne Personalaufwand),
+ 0,5 Mio. €, Produkt Bauaufsicht (Digitalisierung Bauarchiv),
+ 124 T €, Produkt ÖPNV,Fahrradverleihsystem,
+ rd. 2,2 Mio. € höhere Kreisumlage,
– rd. 2 Mio. € weniger Gewerbesteuerumlage
+ 1,6 Mio. € Produkt Sondervermögen, da die Veränderung des Eigenkapitals nicht mehr im städtischen Haushalt gebucht werden darf.

Die Ansätze im Ergebnishaushalt sind komplett zu überarbeiten und auf das absolut notwen­digste zu reduzieren. Der Ergebnishaushalt ist in der Planung auszugleichen. Die Ansatzänderungserfassung wird bis zum 13.12.2019 möglich sein.

Investitionen

Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit im Haushaltsjahr 2020 ist um 5 Mio. € zu reduzieren. Korrespondierende Einzahlungen sind entsprechend anzupassen. Die entsprechenden Ansätze sind dem Kämmereiamt spätestens bis zum 13.12.2019 mitzueilen. Hierzu kann das Formular „Investitionsübersicht“ verwendet werden. Sofern Fachausschüsse gebildet sind, haben sich diese erneut mit den Haushaltsansätzen für das Haushaltsjahr 2020 zu befassen. Alle Fachausschüsse haben einen entsprechenden Beschluss über diese Ansätze zu fassen. Die entsprechenden Fachausschussbeschlüsse sollten bis spätestens 13.12.2019 erfolgen und sind dem Kämmereiamt unverzüglich vorzulegen. In Vertretung Bürgermeister Wolfgang Heinrich”