Zimmerlin: “Rechnungshof bleibt bei verheerendem Zeugnis für die Leitung der Gewobau”

Von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Zunächst gabs keinerlei Infos für Stadtrat und Öffentlichkeit. Obwohl das Unternehmen einen der werthaltigen städtischen Vermögenswerte darstellt. Die Prüfung der Gewobau durch den Landesrechnungshof (LRH) war auf Anweisung der Oberbürgermeisterin eine Verschlußsache. Nach der ersten mündlichen Vorabinformation durch die Behörde an sie vor über zwei Jahren war Dr. Kaster-Meurer klar, dass die Beanstandungsquote so hoch war, dass nach dem Bekanntwerden der Details auch ihr Fragen gestellt würden.

Zimmerlin machte die Prüfung bekannt

Nach der Art und Weise, wie sie ihre Aufsichtsfunktion als Aufsichtsratsvorsitzende (nicht) wahrnimmt. Schon das Wissen von der schlichten Existenz dieser Prüfung verdanken die Einwohner*Innen Bad Kreuznachs allein Wilhelm Zimmerlin. Nachdem der Sprecher des BüFEP Ende 2017 und Anfang 2018 im Gewobau-Aufsichtsrat den Eindruck gewann, dass das da einiges nicht ganz richtig läuft und ihm die Aushändigung des schriftlichen Prüfberichtes im Frühjahr 2018 schließlich verweigert wurde, legte er sein Aufsichtsrat-Mandat nieder.

Verwaltungsgericht verurteilte Dr. Kaster-Meurer

Und zog als Stadtratsmitglied vor Gericht. Dort erstritt er im Janur 2019 ein vollständig obsiegendes Urteil (diese Seite berichtete exklusiv). Trotzdem händigte ihm die Oberbürgermeisterin nur ein in wesentlichen Teilen geschwärztes Exemplar aus. Diese Seite veröffentlichte dann einige der unlesbar gemachten Passagen, die Dr. Kaster-Meurer der Öffentlichkeit vorenthalten wollte. Unter dem Druck dieser Enthüllungen ermöglichte die Gewobau, dass das interne Abstimmungsverfahren mit dem Landesrechnungshof im April 2019 abgeschlossen werden konnte.

LRK: Prüfungsergebnis abschließend festgestellt

Auch die Oberbürgermeisterin versuchte damals, vier Wochen vor der Kommunalwahl, den Eindruck zu erwecken, als sei damit alles erledigt und die Vorwürfe ausgeräumt. Das Gegenteil ist der Fall. Wie der LRH auf Anfrage der Redaktion dieser Seite mitgeteilt hat, hat er Ende Juli 2019 das amtliche Prüfungsergebnis “abschließend festgestellt”. Diese Seite wird den bemerkenswerten Wortlaut in einer der nächsten Ausgaben veröffentlichen.

Strafrechts-Fachanwalt prüft

Wir haben das LRH-Schreiben zur Auswertung einem Fachanwalt für Strafrecht vorgelegt, dessen Stellungnahme bei Redaktionsschluß noch nicht vorlag. Ganz anders als die Stellungnahme von Wilhelm Zimmerlin. Der BüFEP-Stadtrat schreibt: “Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz hat jetzt das „abschließend festgestellte Prüfungsergebnis“ bekannt gegeben. Schon lange vorher, nämlich bereits am 21. November 2017 hatte der Rechnungshof die wichtigsten Prüfungsergebnisse den Verantwortlichen der GEWOBAU übermittelt.

Schwerwiegende Fehlleistungen der Geschäftsleitung

Die GEWOBAU hat sich bis zuletzt, auch gegenüber dem Rechnungshof, heftig dagegen gewehrt, dass die Prüfungsergebnisse publik werden. Die Prüfungsergebnisse listen eine Reihe von schwerwiegenden fachlichen und persönlichen Fehlleistungen der Geschäftsleitung auf. Man habe alles bestens abgearbeitet und nichts zu verheimlichen, verkündeten die Oberbürgermeisterin und ihr Sprecher von der GEWOBAU mehrfach. „Daher bin nun doch sehr verwundert“, erklärt Stadtrat Wilhelm Zimmerlin vom Bündnis für soziale Energiepreise und gerechte Politik e.V. (BüFEP), der die Aushändigung des Prüfberichtes gerichtlich durchgesetzt hat.

Unschöne Prüfungsergebnisse

„Der Rechnungshof bleibt bei seinem verheerenden Zeugnis, das er der Leitung der GEWOBAU bereits im November 2017 ausgestellt hatte.“ Kein Jota weicht er von den zahlreichen unschönen Prüfungsergebnissen ab. Das Zeugnis vom November 2017 ist jetzt abschließend festgestellt und somit amtlich. Die GEWOBAU hat es offensichtlich nicht geschafft, die Prüfexperten des Rechnungshofes von ihrer Sicht zu überzeugen. Der Rechnungshof wiederholt auch seine Feststellung, dass sich der Geschäftsführer seinen Urlaub selbst eigenmächtig ohne Rechtsgrundlage finanziell abgegolten hat, immerhin geht es um 22.300 €”.

Umfassende Information von der OBin gefordert

„Wenn dem so ist, hätte sich der Geschäftsführer am städtischen Geldvermögen vergriffen. Jeder andere Bedienstete wäre sofort entlassen worden“, beurteilt Zimmerlin diesen Sachverhalt. „Die Oberbürgermeisterin muss den Stadtrat umfassend informieren und zu den einzelnen Prüfungsergebnissen Stellung beziehen; insbesondere zu der Frage, welche Konsequenzen sie und der Aufsichtsrat bereits gezogen haben oder noch ziehen werden. Ich hoffe, die OB wird ihrer Informationspflicht von sich aus und zeitnah nachkommen.“

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