Kaster-Meurer kontra SPD

Schon im Hauptausschuss Mitte Mai musste sich ein Mitglied anhören, dass – der oder die einen Vorteil hat, der / die lesen kann. Diese Erfahrung machte am 24.5.18 auch die Oberbürgermeisterin. Gegen Ende einer mehrstündigen Sitzung des Stadtrates stand ein SPD-Antrag auf der Tagesordnung, der auf eine Beschleunigung der Arbeiten am Kornmarkt abzielt. Ausdrücklich steht in dem Antrag: “Mit einer Verweisung in den Ausschuss für Stadtplanung … sind wir einverstanden”. Derartige Verweisungsbeschlüsse sind auch die übliche Vorgehensweise im Rat der Stadt. Fraktionen setzen mit ihren Anträgen vollkommen legitim öffentlichkeitswirksam inhaltliche Schwerpunkte. Die Themen werden dann zu einem späteren Zeitpunkt in einem Fachausschuss beraten.

Dr. Heike Kaster-Meurer (SPD) meinte es gut mit ihren Parteigenossen und hatte Hans-Georg Sifft vom Tiefbauamt der Stadt zur Stadtratssitzung geladen. Der saß aus diesem Grund schon rund drei Stunden am Verwaltungstisch, als es endlich zu “seinem” Punkt kam. Die Oberbürgermeisterin rief den SPD-Antrag auf, liess den SPD-Fraktionschef den Antrag kurz begründen und beorderte dann Sifft ans Rednerpult. Der stand dort auch bereit, um der SPD Antworten zu geben. Aber er durfte kein Wort sagen. Denn kaum hatte er sich von seinem Sitzplatz erhoben riefen die ersten Ratsmitglieder “Verweisung”. Die Verwaltungschefin wollte erst fortfahren, erntete damit aber immer lautstärkeren Widerspruch und fragte schliesslich den Parteigenossen Henschel, wie er sich die Behandlung seines Antrages vorstelle. Und der antwortete fast schon kleinlaut “Verweisung”.

Darüber liess die Oberbürgermeisterin dann abstimmen. Ergebnis: Sie lehnte als einziges Ratsmitglied sichtlich verärgert den SPD-Antrag ab, zwei Stadträte enthielten sich, der Rest stimmte mit den Genossen für Verweisung. An Sifft gewandt stellte Dr. Kaster-Meurer dann sinngemäss fest, dieser sei so ja ganz umsonst da gewesen. Leider stimmt diese Aussage der Oberbürgermeisterin nicht. Denn der städtische Mitarbeiter saß die drei Stunden ja nicht als Beitrag zur Abwechslung seiner Freizeitgestaltung ab, sondern als Arbeitszeit. Hätte Kaster-Meurer den Antrag ihrer Parteifreunde richtig gelesen wäre dem Tiefbauer die Sitzung und den Steuerzahlern die drei mit Warten verbrachten Arbeitsstunden erspart geblieben.