Für Kanu + Trampolin statt für Vielfalt

Wer darauf hoffte, dass der Rat der Stadt zum Schutz seiner MitbürgerInnen mit dunkler Hautfarbe vor rassistischer Hetze eine Resolution fasst und damit klar Position bezieht gegen die geistigen Brandstifter von Straftaten wie in Rostock-Lichtenhagen und Chemnitz, wurde heute enttäuscht. Nachdem endlich, gerade mal 30 Stunden vor der Stadtratssitzung am 30.8.18, ein grosser Teil der Beschlussvorlagen veröffentlicht wurde, ist klar: die Resolution gilt dem Erhalt der Bundesnachwuchsstützpunkte Kanu und Trampolin in Bad Kreuznach. Darin bringen Kommunalpolitiker, deren Mehrzahl nicht zu den leidenschaftlichsten Fans dieser Sportarten zählen, pflichtschuldig “Bestürzung” zum Ausdruck über den Wegfall der Bundesförderung zum 1.1.2019. Ob das die Bürokraten in Berlin beeindruckt darf bezweifelt werden.

Innenmarketing fehlt

Denn wie der Öffentliche Anzeiger schon am 10.8.18 unter der Überschrift “Bundes-Aus: Wie hart trifft das die Stützpunkte?” berichtete, hatten sich die Stadt, die Verbände der beiden Sportarten, der Deutsche Olympische Sportbund, der Landessportbund und das rheinland-pfälzische Innenministerium für den Erhalt eingesetzt. Und auch Bundesministerin Klöckner hatte sich nach eigenen Worten für das Beibehalten der Förderung ausgespochen. Ohne Erfolg. Die Betroffenen wissen das: im Vergleich zum Fussball oder der Leichtathletik sind es “Randsportarten”. Und denen kann, wie dies anderernorts auch erfolgreich geschieht, nur durch langfristiges Innenmarketing geholfen werden. Hätte man ausserhalb der Vereine in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft die Bundesstützpunkte nicht als selbstverständliche Schmeichelei empfunden, sondern als Ansporn zu einem aktiven Engagement vergleichbar in der Dimension mit dem für die SG Eintracht Bad Kreuznach und das Möbusstadion, dann wäre der Zuspruch grösser, die öffentliche Wahrnehmung verbessert und viel mehr Menschen würden Kanu- und Trampolinsport als regionalen Schwerpunkt wahrnehmen.

Defizite vor Ort

Und dieses Mehr an Zuspruch durch die Bevölkerung beeindruckt dann, neben den sportlichen Leistungen und Erfolgen, auch Bundespolitiker. Kein von öffentlicher Wahrnehmung abhängiger Sportminister schafft leichtfertig Förderzentren ab, deren Besuch ihm jederzeit mediale Aufmerksamkeit verschafft. Jeder Politiker zeigt sich gern mit erfolgreichen Athleten. Es steckt also mehr dahinter. Und wieder einmal wurde vor Ort von den politisch Verantwortlichen nicht alles getan, was möglich ist – und anderen Kommunen gelingt. Aber davon steht natürlich nichts in der Resolution. Weil es ja viel einfacher ist die Schuld nur bei anderen zu suchen, als es selbst besser zu machen.

Wer sitzt im Sportausschuß?

Das fängt schon bei der Information der Bürgerinnen und Bürger an. Also konkret bei der fehlenden Information. Heute, gerade mal 30 Stunden vor der Sitzung steht endlich die Resolution selbst für alle nachlesbar auf der Stadtseite. Der Hauptausschuss, der sich nach Angaben der Oberbürgermeisterin einvernehmlich darauf einigte, den Text zu formulieren, tagte am 13.8.18. Vor mehr als zwei Wochen. In dieser Zeit wurde auf der Stadtseite mehrfach über Termine der Oberbürgermeisterin berichtet. Dr. Kaster-Meurer in Rohbauten, bei einer Feierstunde und auf dem Riesenrad. Resolution Fehlanzeige. So nimmt man BürgerInnen nicht mit. Jedenfalls nicht zum Erhalt von Sportförderung. Und noch ein zweiter Beleg für Fehler im “Eingemachten”, wie Alex Jacob das früher immer nannte: direkt vor der Abstimmung über die Resolution werden Ausschussplätze besetzt. Aber weil die Stadtverwaltung nach wie vor die Bürgerinformation über Relevantes nicht wertschätzt, kann keiner nachlesen, wer von welcher Partei zum Beispiel für den Sportausschuss vorgeschlagen und gewählt wird. Wären die Verantwortlichen leicht zu ermitteln, würden sie ja eventuell mal angesprochen und gefragt. Von ganz normalen BürgerInnen. Durch diese fehlende Transparenz wird die Einbeziehung, Information und Motivation der BürgerInnen verhindert. Es geschieht das genaue Gegenteil von Innenmarketing. Folgen siehe vorstehenden Absatz zwei.