Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.
Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am kommenden Donnerstag (2.5.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1042 Js 10516/21 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen 27 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Oberwesel von den Anklagevorwürfen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort sowie der falschen Verdächtigung aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.
In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wird dem Angeklagten vorgeworfen, Mitte März 2021 mit dem Pkw eines Bekannten zwischen dem Ortsteil Frankenweiler (Beltheim) und Schnellbach aus unbekannter Ursache von der Fahrbahn abgekommen und mit dem Pkw gegen einen Baum geprallt zu sein. Im Zuge dessen sei an dem Fahrzeug ein Fremdschaden in Höhe von 6.050 Euro entstanden.
Der Angeklagte habe daraufhin die Unfallstelle verlassen, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen. Sowohl gegenüber dem Halter des Pkws als auch der Polizei soll der Angeklagte seine Unfallbeteiligung abgestritten haben und vielmehr wahrheitswidrig behauptet haben, dass sein Beifahrer das Fahrzeug gesteuert habe. Gegen den Freispruch des Amstgerichtes hat die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach