3 x Fahren ohne Fahrerlaubnis für weniger als 2.700 Euro trotz Vorstrafe?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet am Donnerstag dieser Woche (28.12.2023) beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1044 Js 8882/22 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 23 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Roxheim wegen Urkundenfälschung in Tatmehrheit mit vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in vier Fällen unter Einbeziehung von Einzelstrafen aus zwei Strafbefehlen des Amtsgerichts Bad Kreuznach zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von insgesamt 2.700 Euro verurteilt. 

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts Bad Kreuznach zum Tatgeschehen soll der Angeklagte, der bereits wegen Urkundenfälschung (Vorzeigen eines gefälschten bulgarischen Führerscheins bei einer Verkehrskontrolle am 18.03.2022) sowie vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis am 7.7.2022 durch rechtskräftige Strafbefehle des Amtsgerichts Bad Kreuznach bestraft worden war, am 20.4.2022, 8.6.2022 und 11.7.2022 jeweils mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr im Bewusstsein, nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein, teilgenommen haben. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen. 

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach