Quecksilberhaltige Kompaktleuchtstofflampen illegal am Altglascontainer abgelegt

Quecksilber ist ein giftiges Schwermetall. Und ein integraler Bestandteil jeder noch vor wenigen Jahren geschäftsüblichen Kompaktleuchtstofflampe. Im Elektro- und Elektronikgerätegesetz ist definiert, wie die korrekte Entsorgung von Leuchtmitteln zu erfolgen hat. In den Glascontainer dürfen keine dieser Produkte. Trotzdem waren einige dieser Lampen am Containerstandort Hermann- Ecke Rüdesheimer Strasse abgelegt. Für solche Fälle sind zwar Bußgelder von bis zu 1.000 Euro gesetzlich vorgesehen.

Theoretisch. Weil sich die zuständigen Behörden in Bad Kreuznach und Umgebung um solche Fälle nicht kümmern, werden nicht einmal 50 Euro praktisch verhängt. Daher wird auch an den anderen Containerstellplätzen tagtäglich illegal Abfall entsorgt. Dessen Einsammeln allein in der Stadt fast 400.000 Euro im Jahr kostet. Das ist fast so viel, wie die Stadt für den Betrieb des Jugendzentrums “Die Mühle” in 12 Monaten aufwendet. Für die Jugend könnte also doppelt so viel getan werden – wenn die dafür bezahlten Behörden ihre Arbeit erfolgreich machen würden …