Gerhard Merkelbach erreicht die Klärung einer seit Jahren strittigen Verfahrensfrage

Beobachtet und kommentiert von unserem Redakteur
Claus Jotzo

Jedes einzelne Mitglied des Bad Kreuznacher Stadtrates hat bestimmte Rechte. Die sollen ihm die kommunalpolitische Arbeit im Sinne der Bürger*Innen erleichtern. Von der Verwaltung werden diese Rechte mitunter beschnitten. Weil Verwaltungs- und Bürgerinteressen oftmals nicht deckungsgleich sind. Dann braucht es Ratsmitglieder wie Wilhelm Zimmerlin (BüFEP), die mit Energie, Geduld und langem Atem den Weg zum Verwaltungsgericht Koblenz und sogar zum rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht (OVG) gehen, um die Informationsrechte gegen die eigene Stadtverwaltung durchsetzen. Zimmerlin hat dies jetzt schon mehrfach erfolgreich gemacht.

Gerhard Merkelbach (rechts neben Wilhelm Zimmerlin)errehte gestern Abend durch hartnäckiges Nachfragen eine Klarstellung zur praktischen Umsetzung des Antragsrechtes der Fraktionen.

Vor Jahrzehnten, als ich selbst noch im Rat der Stadt mitarbeitete, war interfraktionell vereinbart worden, dass Anträge zehn Tage vor der Sitzung beim OB vorliegen mussten, um berücksichtigt zu werden. Nach der Amtszeit von Rolf Ebbeke wurde dies dann etwas lockerer gehandhabt. War die Einladung noch nicht raus, kam der entsprechende Punkt noch auf die Tagesordnung. In der Amtszeit von Dr. Heike Kaster-Meurer gabs dann immer wieder Ausreisser. Mitunter wurden formal verspätet eingereichte Anträge wegen angeblicher Eilbedürftigkeit vom Stadtrat auf die Tagesordnung genommen. Seit dem Amtsantritt von Emanuel Letz am 1.7.2022 wurde um eine verbindliche Regelung offen gestritten.

Bis zur Stadtratsitzung am gestrigen Donnerstagabend (14.12.2023). Da konnte Zimmerlins Planiger Fraktionskollege Gerhard Merkelbach (Faire Liste) einen schönen Transparenz-Erfolg erzielen. Merkelbach fragte den Oberbürgermeister, auf welchem Grund dieser einen von ihm am Freitagmorgen um 7:15 Uhr vor der am darauf folgenden Donnerstag terminierten Stadtratssitzung eingereichten Antrag nicht auf die Tagesordnung genommen hatte. Und bekam die Erklärung von Jürgen Cron, dem kommissarischen Amtsleiter des Amtes für Kommunales und Öffentlichkeitsarbeit. Der wies darauf hin, dass einige Ratsmitglieder nach wie vor per Brief zu Stadtratssitzungen eingeladen werden.

Um diese fristgemäß zu erreichen, also am Samstag vor der Sitzung, müssten die Brief – so Cron weiter – wegen der “Zustellungsfiktion” von drei Tagen am Mittwoch zur Post gegeben werden. Demzufolge müssten Anträge zur Tagesordnung bis zum Dienstagabend der Vorwoche im Stadthaus eingehen, um berücksichtigt werden zu können. Auch wenn seit Monaten keine Einladung zu einer Stadtratssitzung acht Tage vor der Sitzung zur Post gegeben wurde: die Stadtratsmitglieder gaben sich mit dieser Erklärung zufrieden. Und Gerhard Merkelbach hat mit seinem hartnäckigen Nachfragen erreicht, dass in dieser Formalie jetzt endlich Klarheit, ja sogar Einigkeit, herrscht.