Leserbrief des Gerd Cremer zur Verschärfung der Räum- und Streupflicht

Leserbrief von
Gerd Cremer

“In der Stadtratssitzung am 30.11.23 hat der Stadtrat die Satzung der Stadt Bad Kreuznach über die Reinigung öffentlicher Straßen und die hierfür zu erhebenden Gebühren neu erlassen. Dieser TOP der Stadtratssitzung hatte mal wieder so richtig alles in sich. Die Änderung der Satzung wurde an die Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz angeglichen. Insbesondere wurden Änderungen für die Räum- und Streupflicht bei Schnee und Glätte für die Fahrbahn explizit aufgenommen. Somit verschärft die Verwaltung die Satzung zum Nachteil der Bürger.

Konkret werden die Bürger zwangsverpflichtet, die Straße und Gehwege sowie Wasserhydrantenanschlüsse für die Feuerwehr freizuhalten (übrigens Hydranten-Anschlüsse werden durch rot-weiße Schilder kenntlich gemacht und die Feuerwehr findet diese auch). In § 3 (Abs. 3) heisst es: mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßenfläche sind gesamtschuldnerisch verantwortlich. Die Stadtverwaltung kann von jedem einzelnen der Reinigungspflichtigen die Reinigung der von ihnen zu reinigenden Straßenfläche verlangen.

Also wenn’s kein weiterer Anlieger es macht, muss der eine arme Teufel alles reinigen. Im § 5 (Abs. 1) „Umfang und Inhalt der Reinigungspflicht“ steht genau drin wie der Bürger die Straße und Gehwege zu räumen hat. Da frage ich mich allen Ernstes, wo soll der Bürger eine Straße bis zur Mitte räumen und das Material, also Schnee lagern? Ich werde den Teufel tun, mir den versalzenen oder dreckigen Schnee in den Garten abzulegen. Hier zeigt sich der Irrsinn und die Realitätsferne der Satzung, entstanden durch Verwaltungsbeamte- oder -angestellte in der Stadtverwaltung Bad Kreuznach, die keine Ahnung von der Praxis haben.

Ich würde sagen, die Verwaltung hat einfach ohne zu überlegen die Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes abgeschrieben, höchstwahrscheinlich hat das Rechtsamt die Federführung gehabt. Man schaue nur mal auf die Uhrzeit der Räumpflicht. Wenn man sich die Synopse ansieht, dann wird durch diesen TOP 8 die Satzung zum Nachteil der Bürger verschärft. Ich frage daher den Herrn Oberbürgermeister Emanuel Letz, er möge mir schriftlich mitteilen wo ich das Räumungsmaterial in einem solchen Fall ablagern soll? Der Clou war aber, dass nur 2 (Merkelbach und Zimmerlin) von 44 anwesenden Stadtratsmitglieder in der Sitzung auf den Gedanken gekommen waren, hier mal gezielt und kritisch zu hinterfragen”.