22jährige beraubt zusammen mit ihrem Freund den Stiefvater

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und junge Erwachsene bis 21 Jahre verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet am Mittwoch dieser Woche (13.12.2023) beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) um 9:15 Uhr im Saal sieben (Az: 2 KLs 1022 Js 6431/22) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 39 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Bad Kreuznach sowie einer 22 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Pfaffen-Schwabenheim vor, gemeinschaftlich handelnd einen (besonders) schweren Raub in Tateinheit mit einer gefährlichen Körperverletzung in Tatmehrheit mit einem Computerbetrug begangen zu haben.

Mitte Mai 2022 sollen die Angeklagten, die seinerzeit eine Beziehung führten, in der Wohnung des Stiefvaters der 22 Jahre alten Angeklagten in Bad Kreuznach gelebt haben. Dort sei es immer wieder zu Streitigkeiten, insbesondere um Geld und Drogenkonsum, gekommen. Am 22.5.2022 hätten diese Streitigkeiten darin gegipfelt, dass die 22 Jahre alte Angeklagte aufgrund eines gemeinsamen Tatplanes mit dem 39 Jahre alten Angeklagten ihren Stiefvater durch einen gezielten Schlag mit einem Handy von hinten niedergeschlagen habe. Der 39 Jahre alte Angeklagte habe den Stiefvater der 22 Jahre alten Angeklagten daraufhin in den Schwitzkasten genommen.

Dadurch sei dem Stiefvater der 22 Jahre alten Angeklagten schwarz vor Augen geworden. Unter Einfluss dieser Gewalteinwirkung sollen die Angeklagten die Geldbörse nebst Inhalt (unter anderem zwei ec-Karten, Personalausweis, Führerschein, 100 Euro Bargeld) sowie das Handy des Stiefvaters der 22 Jahre alten Angeklagten entwendet haben, um die Beute für eigene Zwecke zu verwenden. Der Stiefvater der 22 Jahre alten Angeklagten habe neben Schwindel eine Gehirnerschütterung, eine 1 cm große blutende Platzwunde am Kopf sowie Prellungen erlitten.

Noch am 22.5.2022 sollen sich die Angeklagten zu einer Bank in Bad Kreuznach begeben haben. Während der 39 Jahre alte Angeklagte vor der Bank gewartet habe, habe die 22 Jahre alte Angeklagte unter missbräuchlicher Verwendung einer der beiden entwendeten ec-Karten ihres Stiefvaters von dessen Konto 50 Euro abgehoben, um das Geld – wie von vornherein beabsichtigt – gemeinsam mit dem Mitangeklagten zu verbrauchen. Ein Fortsetzungstermin ist auf den 19.12.2023 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach