Erst die Frau zusammen- dann mit der Faust ein Loch in die Wand geschlagen

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und junge Erwachsene bis 21 Jahre verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art finden am Montag kommender Woche (27.11.2023) beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1044 1021 Js 5021/22 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 30 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Ende Oktober 2018 seien mehrere Polizeibeamte zu einem Einsatz in einer Wohnung einer Frau in Idar-Oberstein gerufen worden, wo der Angeklagte die Frau zusammengeschlagen haben soll. Bei Eintreffen der Beamten sei der Angeklagte in dieser Wohnung zugegen gewesen und den Polizeibeamten gegenüber aggressiv aufgetreten. Der Aufforderung, sich zum Zwecke der Fesselung auf den Boden zu legen, sei er nicht nachgekommen, sondern habe stattdessen mit der Faust ein Loch in die Wand geschlagen und die Polizeibeamten als „Wichser, Fotze und Arschloch“ betitelt.

Im Anschluss daran habe er ein Handy aus einer Entfernung von circa fünf Metern gegen die Schutzweste eines Polizeibeamten geworfen. Hierbei habe er billigend in Kauf genommen den Polizeibeamten zu verletzen. Tatsächlich sei der Polizeibeamte hierdurch nicht verletzt worden. Im Rahmen der anschließenden Fesselung habe sich der Angeklagte gegen den Versuch, ihm Handfesseln anzulegen, gesperrt und in Richtung eines Polizeibeamten gespuckt, wobei er diesen nicht getroffen habe. Auch soll er einer Polizeibeamtin in den linken Unterarm und das linke Bein gebissen haben.

Die Polizeibeamtin sei hierdurch nicht verletzt worden. Der Angeklagte habe zum Zeitpunkt des Vorfalls unter Alkoholeinfluss gestanden. Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein dahingehend eingelassen, dass er an den Vorfall im Zuge seiner Alkoholisierung nur eine bruchstückhafte Erinnerung habe. Soweit er sich erinnern konnte, hat er sich teilgeständig zum Tatvorwurf eingelassen. Mit der Berufung möchte er einen Strafnachlass erreichen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach