Der selbe Fall wird heute zum dritten Mal vom Landgericht verhandelt

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und junge Erwachsene bis 21 Jahre verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet am heutigen Mittwoch (22.11.2023) beim Landgericht Bad Kreuznach (4. Strafkammer) um 9 Uhr im Saal sieben statt (Az: 4 NBs 1044 Js 16138/13 (3). Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat im Jahr 2015 einen nunmehr 65 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Friedrichsdorf im Taunus wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 150,00 € verurteilt.

Der Angeklagte soll einen ehemaligen Geschäftspartner wegen Betruges bei der Polizei angezeigt haben und im Verlauf des von der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach gegen diesen Geschäftspartner geführten Ermittlungsverfahrens bewusst wahrheitswidrig mitgeteilt haben, sein ehemaliger Geschäftspartner habe nachträglich Manipulationen an einem Aktienkaufvertrag vorgenommen und dabei insbesondere die Unterschrift des Angeklagten gefälscht. Auf die Berufung des Angeklagten hat die 7. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach den Angeklagten freigesprochen.

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat das Oberlandesgericht Koblenz das Urteil der 7. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach zurückverwiesen. Die 2. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach hat die Berufung des Angeklagten daraufhin mit der Maßgabe verworfen, dass die Geldstrafe auf 100 Tagessätze zu je 100,00 € reduziert wird.

Auf die Revision des Angeklagten hat das Oberlandesgericht Koblenz das Urteil der 2. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach zurückverwiesen. Zuständig ist nunmehr die 4. Strafkammer. Fortsetzungstermine sind auf den 06.12.2023, 20.12.2023, 03.01.2024, 17.01.2024, 31.01.2024, 14.02.2024, 28.02.2024, 06.03.2024 und 20.03.2024 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach